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Abmahnung Baek Law Rendsburg

Sie wurden von den Rechtsanwälten Baek Law abgemahnt?

I. Firmen, die Baek Law vertritt

Baek Law mahnte für Hitmix Music Agentur und Murat Arslan (alias DJ Gadjo) ab.

II. Inhalt der Abmahnung

In der Baek Abmahnung werden Sie aufgefordert, die in der Anlage bereits beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen pauschalen Vergleichs-Betrag von 500,00 Euro zu bezahlen.

Baek Law informiert Sie zu Beginn der Abmahnung darüber, dass über Ihren Internet-Anschluss ohne die Erlaubnis seiner Mandantschaft ein Titel in einer Tauschbörse angeboten wurde.

Folgende Daten seien mittels eines Dienstleistungsunternehmens festgestellt und beweissicher ermittelt worden:

Tat-Datum: xxx

Tat-Uhrzeit: xxx

Datei-Name: xxx

IP-Adresse: xxx

Internetprovider: xxx

Sie erfahren, dass beim Landgericht Köln ein Anordnungsverfahren nach § 101 I, IX UrhG durchgeführt wurde, durch welches Ihr Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet wurde, Auskunft über den der IP-Adresse zugeordneten Anschlussinhaber zu geben. Der Gerichtsbeschluss, sowie eine Vollmacht, sind dem Schreiben beigefügt.

2. Baek fordert Sie auf, die Störung zu beseitigen und es zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Tonträger seiner Mandantschaft ohne Erlaubnis im Internet verfügbar zu machen oder zu verwerten. Neben diesem Unterlassungsanspruch bestünde auch Anspruch auf Auskunftserteilung und Schadensersatz.

3. Seine Mandantschaft, so erklärt Baek, sei Rechtsinhaberin und Sie haben deren Urheber- und Leistungsschutzrechte verletzt.

4. Als Anschlussinhaber seien Sie für diese Verletzung auch haftbar. Baek meint, Sie seien nach den Grundsätzen der Störerhaftung grundsätzlich auch dann verantwortlich, wenn Dritte wie etwa Minderjährige die Dateien getauscht hätten.

Aber: Dieser Auffassung von Baek ist in der Form zu widersprechen. Ob und inwieweit ein Anschlussinhaber als Störer etwa für das Verhalten von Familienangehörigen oder Dritten haftet ist rechtlich stark umstritten und sollte im Einzelfall geprüft werden. Einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zur Störerhaftung finden Sie hier.

5. Darüber hinaus bestehe ein Schadensersatzanspruch. Bei der Berechnung werde eine branchenübliche Nutzungsgebühr zu Grunde gelegt und es werden durchaus Beträge von mehreren Tausend Euro ausgeurteilt. Baeks Mandantschaft gehe zunächst zu Ihren Gunsten davon aus, dass nur ein einmaliger Verstoß vorliege und setzt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 250,00 Euro an.

6. Darüber hinaus seien Sie verpflichtet die Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Der Gegenstandswert für den Anspruch auf Unterlassung wird in gleich gelagerten Fällen mit bis zu 10.000 Euro festgesetzt. Damit entstünden in der Regel Anwalts-Kosten in Höhe von 703,80 Euro.

Baek behaupten weiter, dass die so genannte Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro nach § 97 a Abs. 2 UrhG nicht in Betracht käme, da eine Handlung in gewerblichem Ausmaß gemäß § 101 I. 1, 2 UrhG vorliege.

Aber: Dass dieses Rechtsauffassung nicht zutreffend sein dürfte, können Sie hier nachlesen.

Alles in allem ergäben die Positionen inklusive der Ermittlungskosten für die IP-Adresse einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.025,72 Euro.

Da ein Verfahren lang und kostenintensiv sein könne, bietet Baek Ihnen einen außergerichtlichen Vergleich an. Mit der Abgabe der beigelegten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und der mit Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 500,00 Euro seien sämtliche Auskunfts- und Schadensersatzansprüche vollständig abgegolten.

Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sei fristgerecht und unterschrieben an Baek zurückzusenden.

III. Was sollten Sie tun?

Hiervon müssen wir dringend abraten, da ansonsten keine Verteidigung des Falles mehr möglich ist. Die Verteidigungsaussichten sollten vielmehr eingehend im Beratungsgespräch geprüft werden. Im Zweifelsfall würden wir Ihnen dazu raten, den Unterlassungsanspruch aus taktischen Erwägungen heraus durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erfüllen.

Auch das Ihnen von Baek Law gemachte Pauschalangebot zur Abgeltung des Falles ist nicht günstig, sofern man, wie wir, davon ausgeht, dass die Deckelung der Abmahnkosten auch in Ihrem Fall greift.

Zusammengefasst empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und im Zweifel lieber eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung bei Baek einzureichen. Weiter sollte vor Annahme des von Baek angebotenen Vergleichs im Beratungsgespräch die Risiken besprochen werden.

Ausführliche allgemeine Hinweise zum Thema finden Sie in unserer Rubrik

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Ihr Ansprechpartner in Fragen des Filesharings ist Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit einer jahrelangen praktischen und wissenschaftlichen Erfahrung im Bereich des Musikrechtes, beginnend seit seiner Dissertation über die „Rechte der Tonträgerhersteller in internationaler und rechtsvergleichender Sicht“ (Beck Verlag 1999) und seit 2003 zahlreichen Publikationen und Interviews zum Thema Filesharing.


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