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Abmahnung SKW Schwartz aus München wegen Filesharing

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharings aus der Kanzlei SKW Schwartz aus München bekommen? Im Folgenden haben wir Ihnen nähere Informationen über den Inhalt der Abmahnung und eine sinnvolle Verteidigung zusammengestellt:

SKW Schwartz gehört nicht zu den reinen Abmahnkanzleien, die sich wie etwa Waldorf und Rasch alleine auf das Abmahngeschäft konzentrieren. Auch zahlenmäßig sind die Abmahnungen von SKW insofern deutlich geringer als aus anderen Büros. Honorarklagen aus dem Büro SKW sind momentan eher selten, insofern lohnt sich eine Verteidigung, obwohl die zeitweise von SKW geforderten Vergleichsbeträge mit 350 bis 380 Euro im Vergleich zu anderen Kanzleien eher „günstig“ sind.

I. Was sollten Sie tun?

Zusammengefasst empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und im Zweifel lieber eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung bei SKW Schwarz Rechtsanwälte einzureichen. Weiter sollte vor Annahme des von SKW Schwarz Rechtsanwälte angebotenen Vergleichs im Beratungsgespräch die Risiken besprochen werden.

Insbesondere empfiehlt es sich schnell zu agieren um den finanziellen Schaden zu minimieren. Gerne unterstützen wir Sie beratend in diesem Zusammenhang. Rufen Sie uns einfach an: 089 47 24 33 oder schreiben Sie uns: bernhard.knies@new-media-law.net

II. Rechteinhaber, die SKW Schwarz Rechtsanwälte vertreten:

Rechtsanwälte SKW Schwarz aus München mahnen u.a. für

Wild Bunch Germany GmbH,

Capelight Pictures,

Gerlach Selms GbR,

EGI ? Equity Games Production AG,

Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy),

BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG,

Atari Europe S. A. S. und

Kinostar Filmverleih GmbH ab.

III. Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung werden Sie aufgefordert, eine in der Anlage bereits beiliegende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, und ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von EUR 350,00 bis  EUR 380,00 anzunehmen.

Zu Beginn der Abmahnung informieren Sie SKW Schwarz Rechtsanwälte darüber, dass ihre Mandantin Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem dann folgenden Filmwerk ist und die mit der Überwachung von Internet-Tauschbörsen betraute Firma (meist die Firma Logistep) folgende Daten beweissicher und gerichtsverwertbar dokumentiert hat, die Ihnen zugeordnet werden können:

Datum und Uhrzeit des Downloads: xxx

IP-Adresse: xxx

Dateiname des Downloads: xxx

Aufgrund eines durch die SKW Schwarz Rechtsanwälte veranlassten Auskunftsverfahrens in welchem Ihr Provider zur Herausgabe der entsprechenden Nutzerdaten verpflichtet wurde, sei die genannte IP-Adresse Ihrem Anschluss zuzuordnen.

Daher hätten Sie die Urheberrechte der von SKW Schwarz Rechtsanwälte vertretenen Mandantin verletzt.

SKW Schwarz Rechtsanwälte weisen Sie darauf hin, dass Sie deshalb haften. Sie haften sogar dann, so SKW Schwarz Rechtsanwälte, wenn Sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, da auch das Verhalten Dritter Ihnen zuzurechnen sei.

ABER: Dieser pauschalen Aussage von SKW Schwarz Rechtsanwälte ist in der Form zu widersprechen. Ob und inwieweit ein Anschlussinhaber als Störer, etwa für das Verhalten von Familienangehörigen oder Dritten, haftet ist rechtlich stark umstritten und sollte im Einzelfall geprüft werden. Einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zur Störerhaftung finden Sie HIER.

SKW Schwarz Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass eine rechtliche Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber auch Nutzer des Anschlusses sei, und damit Verletzer.

Sie hätten sich durch das Anbieten des Werkes strafbar gemacht und des Weiteren aufgrund der festgestellten Rechtsverletzung auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft haften und zur Löschung der Datei verpflichtet sind.

SKW Schwarz Rechtsanwälte fordern Sie dann, innerhalb einer kurz gesetzten Frist, auf, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben an diese zurück zu senden, andernfalls würde Rechtsanwalt Daniel Sebastian seiner Mandantschaft raten ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie einzuleiten.

ABER: Vom Unterschreiben des beigelegten Vordruckes müssen wir dringend abraten, da ansonsten keine Verteidigung des Falles mehr möglich ist. Die Verteidigungsaussichten sollten vielmehr eingehend im Beratungsgespräch geprüft werden. Im Zweifelsfall würden wir Ihnen dazu raten, den Unterlassungsanspruch aber aus taktischen Erwägungen heraus durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erfüllen.

SKW Schwarz Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass des Weiteren ein Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz, sowie der verauslagten Gerichtskosten, besteht, der in nicht unerheblicher Höhe angezeigt wird.

Jedoch, so SKW Schwarz Rechtsanwälte, sei die Mandantin nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihnen interessiert und biete daher zur Abgeltung aller Forderungen einen Vergleichsbetrag an, welcher der Höhe nach deutlich unter den vorher genannten Beträgen liegt.

Von der pauschalen Bezahlung dieses Betrages würden wir Ihnen zunächst abraten. Denn geht man einmal (wie wir) davon aus, dass die Deckelung der Abmahnkosten auf Euro 100,00 auch in Ihrem Fall greift, dann ist das Ihnen von Rechtsanwalt SKW Schwartz gemachte Pauschalangebot zur Abgeltung des Falles jedenfalls nicht günstig. Näheres zu Diskussion um die alte 100,00 Euro Regelung finden Sie hier. Mehr >

 


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