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Gegen die Abmahnkanzlei Baumgarten Brandt konnten wir vor dem Amtsgericht Nürnberg für einen unserer Mandanten einen Prozesserfolg erzielen. Mit der Klage hatten Baumgarten Brandt für eine ihrer Rechteinhaberinnen auf € 400,00 Schadensersatz und € 555,60 Erstattung von Anwaltskosten geklagt.

Der Anschlussinhaber konnte aber nachweisen, dass der im Hause seiner Eltern belegene Anschluss vorwiegend von seinem Bruder und seinem Vater genutzt worden war. Sein Vater und er hatten einen gemeinsame PC genutzt, der Bruder einen PC, auf den er keinerlei Einsicht hatte, so dass eine Überprüfung des Rechners seines Bruders auch nicht möglich war. Der Beklagte hatte insbesondere seinen Bruder befragt, ob dieser für den Download des streitgegenständlichen Films verantwortlich gewesen war, was dieser bestritten hat.

Das Amtsgericht Nürnberg hat die Klage von Baumgarten mit Urteil vom 05.02.2015 (Az. 27 C 5662/14) abgewiesen. Der Beklagte habe sowohl seiner Darlegungslast als auch seiner Nachforschungspflicht Genüge getan, indem er alle im Hause zugangsberechtigten Familienmitglieder benannt habe, Angaben zu deren Nutzungsverhalten machte und mitteilte, wer aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen könnte. Es stellt fest:

Der Beklagte ist insoweit seinen Nachforschungspflichten auch nachgekommen, da er den Bruder zu dem Vorfall befragte, von diesem aber keine eindeutige ablehnende oder zusagende Antwort erhielt. Eine Überprüfung der passwortgeschützten Computer des Bruders ist dem Beklagten innerhalb einer Vertrauensgemeinschaft wie einer Familie nicht zuzumuten (…).

Die Rechtsprechung des BGH beeinhaltet auch nicht dass der Beklagte einen sicheren Täter an die Klägerin melden muss, sondern er ist lediglich zu zumutbaren Nachforschungen verpflichtet, d.h. zu einer Befragung der Mitbewohner und Mitteilung der Ergebnisse“.

Das Urteil ist zu begrüßen, es steht in einer Linie mit einer jüngeren Tendenz von verbraucherfreundlichen Urteilen, die zugunsten der Abgemahnten zu dem Ergebnis kommen, dass auch diejenigen gewinnen können, die trotz zumutbarer Nachforschungen keinen Täter benennen können.

Den Volltext der Entscheidung können Sie hier abrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

München / Nürnberg 09.03.2015


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