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Filesharing Inkasso Schreiben von Burgschild

Der „Inkasso-Trick“

Einige Rechteinhaber und ihre Kanzleien entscheiden sich zwischenzeitlich dazu, nach erfolglosen Versuchen der zunächst beauftragten Kanzleien die Abmahnkosten einzutreiben, in der zweiten Stufe Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderungen zu beauftragen. Ganz aktuell verzeichnen wir in zahlreichen alten Fällen, in denen etwa ursprünglich die Abmahnkanzlei Daniel Sebastian für  die DigiRights Administration abgemahnt hatte,  Inkasso Schreiben des Inkasso Dienstleisters Burgschild Inkasso aus Offenbach am Main. Hier wird dem Betroffenen dann natürlich auch unter Umgehung des ursprünglich beauftragten Anwaltes mitgeteilt, dass die Forderung immer noch offen sei und Zahlungen (inklusive zusätzlicher Inkasso Kosten) nun nur noch an Burgschild geleistet werden dürfen. Einiges könnte dafür sprechen, dass es sich bei Burgschild Inkasso tatsächlich um eine Firma von Danile Sebastian oder jedenfalls seiner IPPC Law handeln könnte, jedenfalls ist als Inhaber der deutschen Marke „Burgschild“ beim DPMA die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingetragen. Dann hätte diese „Übergabe“ der alten DigiRights Forderungen an die Burgschild Inkasso noch einen besonderen „Geschmack“.

 

Die Inkasso Dienste Rhein Inkasso, FOCUS und Debcon wären ebenfalls in dieser Reihe zu nennen. zu übergeben. Die Inkassoschreiben werden von FOCUS direkt an die betroffenen Abgemahnten verschickt, so dass für den ein oder anderen der Eindruck entsteht, es handele sich um einen neuen Fall. Bei Fällen, die zunächst vom Abmahner Baumgarten Brandt vertreten wurden, erhalten Betroffene jüngst Schreiben von Rhein Inkasso aus Mannheim. Debcon ist ebenfalls eines der mit Filesharing Fällen befassten Inkasso Unternehmen.

Viele Betroffene reagieren entsetzt und glauben, sie müssten jetzt zahlen und hätten den Fall schon verloren, weil die Schreiben teilweise so formuliert sind, dass aus laienhafter Sicht der Eindruck entsteht, der Fall sei rechtlich abgeschlossen. In vielen Fällen glauben die jeweils Betroffenen auch, der ursprünglich beauftragte Anwalt sei nicht mehr tätig.
 

Den meisten Betroffenen ist aber gar nicht klar, dass die Übergabe eines Filesharing Falles vom zunächst beauftragten Anwalt zum Inkasso-Unternehmen letztlich ein untauglicher Versuch ist, die Gelder doch noch einzutreiben. Denn das Inkasso Unternehmen hat rechtlich betrachtet wesentlich weniger Möglichkeiten als der ursprünglich beauftragte Anwalt: Denn nur Rechtsanwälte dürfen Klagen einreichen oder Mahnbescheide beantragen. Und regelmäßig sind in Filesharing Fällen nur Klagen vor den Zivilgerichten das geeignete Mittel, die Forderungen doch noch umzusetzen. Wir raten insofern regelmäßig dazu, die Inkasso Schreiben schlicht zu ignorieren. Nur wenn amtliche Schreiben wie etwa gerichtliche Mahnbescheide oder zivilrechtliche Klagen eingehen, ist sofortiges Handeln und anwaltliche Beratung notwendig.


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