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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Hamburg

"Unerlaubte Vewertung geschützter Tonaufnahmen"

Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg sind einer der "Pioniere" im Bereich der Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen in Filesharingsystemen. Rasch mahnte bis zum Jahr 2008 für die Mandanten Sony BMG Entertainment (heute bei Waldorf), Universal Music, Warner Music Group Germany und EMI Music Germany ab. Im Jahr 2009 beschränken sich die Abmahnungen der Kanzlei auf den Mandanten Universal Music GmbH.

In den Abmahnungen aus dem Jahr 2009 wird regelmäßig nur noch ein einziges Album abgemahnt (zuvor waren es teils hunderte von Musiktiteln). Dadurch sinken auch die Kosten die mit der Abmahnung geltend gemacht werden.

In der Abmahnung wird der Empfänger aufgefordert, (1.) es künftig zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire der Mandantin von Rasch im Internet verfügbar zu machen und (2.) die in der Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.

Rasch informiert sodann darüber, dass der durch die proMediaGesellschaft zum Schutz des geistigen Eigentums mbH, festgestellt und dokumentiert wurde, dass zum Tatzeitpunkt über einen Internetanschluss, dem zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse "...." zugewiesen war, ein Musikalbum eines Künstlers von Universal Music zum Herunterladen verfügbar gemacht wurde. Zur Sachaufklärung wurde sodann beim Landgericht Köln ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG eingeleitet, auf das hin Ihr Provider Ihre Anschrift an Rasch Rechtsanwälte herausgab.

Auf S. 3 des Abmahnschreibens finden sich unter 1.) Erläuterungen zum Unterlassungsanspruch und unter 2. Erläuterungen zu den Ersatzansprüchen.

Im Bereich des Unterlassungsanspruchs verweist Rasch darauf, dass dieser unabhängig davon bestehe, ob der Anschlussinhaber selber gehandelt hat, oder ob der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung möglicherweise nicht selber begangen habe. In jedem Fall hafte der Anschlussinhaber immer nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Zum Beleg hierfür wird auf die Website von Rasch verwiesen. Rasch verscheigt Ihnen aber in diesem Zusammenhang, dass die Frage der Störerhaftung rechtlich betrachtet höchst umstritten ist. Eine Darstellung des aktuellen Meinungsstandes finden Sie hier. Dessen ungeachtet würden wir Ihnen regelmäßig dazu raten, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

In Bezug auf die Ersatzansprüche unterbreitet Rasch auf S. 4 seines Schreibens regelmäßig ein Vergleichsangebot von € 1.200,00. Wir diese Zahlung nicht geleistet, so droht Rasch an, seine gesamten Anwaltskosten gegen den Abgemahnten geltend zu machen, die er unter 2. a) näher spezifiziert (meist Kosten von € 1.479,90 oder € 1980,40). Die Geltung der der sogenannten Deckelung der Abmahnkosten auf € 100,00 nach § 97a Abs. 2 UrhG verneint Rasch mit dem wenig stichhaltigen Argument, dass es sich"um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmass handelt". Dass dies nicht der Fall sein dürfte, können Sie hier nachlesen.

Geht man einmal (wie wir) davon aus, dass die Deckelung der Abmahnkosten auch in Ihrem Fall greift, dann ist das von Rasch geltend gemachte Pausangebot zur Abgeltung des Falles jedenfalls nicht günstig.

Zusammengefasst empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und im Zweifel lieber eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung bei Rasch einzureichen. Weiter sollte vor Annahme des von Rasch angebotenen Vergleichs im Beratungsgespräch die Risiken besprochen werden.

Insbesondere empfiehlt es sich aber schnell zu agieren um den finanziellen Schaden zu minimieren. Gerne unterstützen wir Sie beratend in diesem Zusammenhang. Rufen Sie uns einfach an: 089 47 24 33 oder schreiben Sie uns: bernhard.knies@new-media-law.net . Unsere vollständige Adresse:

Dr. Bernhard Knies & Dr. Albrecht Rechtsanwälte

Widenmayerstr. 34 - 80538 München

Tel.: 089 47 24 33

Fax: 089 470 18 11

Email: bernhard.knies@new-media-law.net

Mobil: 0171 8509315

Ihr Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner in Fragen des Filesharings ist Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies mit einer jahrelangen praktischen und wissenschaftlichen Erfahrung im Bereich des Musikrechtes, beginnend seit seiner Dissertation über die "Rechte der Tonträgerhersteller in internationaler und rechtsvergleichender Sicht" (Beck Verlag 1999) und seit 2003 zahlreichen Publikationen und Interviews zum Thema Filesharing.

© Dr. Bernhard Knies 2009