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| Internetrecht
Das sogenannte "Internetrecht" setzt sich aus einer Vielzahl von verschiedenen Rechtsgebieten zusammen. Es besteht insbesondere aus dem Bürgerlichen Recht, und dem Marken- und Urheberrecht. Weiter spielen auf kommerziellen Websites auch das Datenschutzrecht, speziell das TDDSG (Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten - Teledienstedatenschutzgesetz - TDDSG vom 22. Juli 1997) und das Teledienstegesetz (TDG) eine wichtige Rolle. Das Teledienstegesetz TDG enthält wichtige Regelungen über die Haftung im Internet für Rechtsverletzungen, weiter sind darin die Regelungen über die Anbieterangaben nach dem § 6 TDG für kommerzielle Websites von großer praktischer Bedeutung, da ein fehelerhaftes Impressum oft kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen kann. Speziell das Markenrecht bildet den wichtigsten Baustein, sozusagen das Rückgrat des Rechtes der Domainnamen, regelt somit die Frage, wem welche Rechte an Domainnamen zustehen. Die Nutzung von Fotos, Bildern, Texten und Musik im Internet wird überwiegend durch das Urheberrecht geregelt. Die Rechtsgrundlagen für allgemeine vertragliche Regelungen sind dagegen im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden. Schwerpunkte unserer Beratung im Internetrecht sind die rechtliche Gestaltung und Absicherung von Websites unserer Kunden durch Rechteklärung und Lizenzverträge, sowie das sekundäre Vertragsrecht der AGB. Wir klären die domainrechtlichen Fragen und melden für Sie deutschland- und europaweit Marken an. Die fundierte Prüfung des Inhalts Ihrer Websites schützt Sie vor Haftung für fremde und eigene Inhalte, sowie für Links auf Ihrem Webauftritt. Wir beraten beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet unter Einbeziehung von Haftung und Gewährleistung nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, sowie den Hinweispflichten des Fernabsatzgesetzes. Zum Feld des Internetrechts gehört schließlich auch die Frage nach der Schutzfähigkeit des Webdesigns. |
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