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MARKENRECHT

I.
Das MarkenG (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen vom 25. Oktober 1994 - Markengesetz) ist die primäre Rechtsquelle über den Umgang mit Marken und sonstigen Kennzeichen.

Wichtiger Teil unserer Beratungsdienstleistungen sind die Anmeldung von nationalen oder Eu-Marken, sowie die Verfolgung von Markenverletzungen und Lizenzierung von Markenrechten.

II.

Gerade die richtige Anmeldung einer Marke kann für ein Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein. Hier muss zunächst die Entscheidung getroffen werden, ob die Eintragung einer nationalen Marke (in Deutschland beim DPMA in München) oder einer europaweiten Marke (beim HBMA in Alicante) beabsichtigt ist. Voraussetzung einer eroflgreichen Anmeldung ist hier regelmäßig auch eine erschöpfende Recherche über ältere konkurrierende Rechte, da diese einer neu anzumeldenden Marke im Zeitrang nach § 6 MarkenG vorgehen und deren Bestand gefährden können. Diese Marken-Recherche wird teils durch uns und teilweise durch Fremddienstleister vorgenommen, um für den Anmelder eine optimale Rechtssicherheit zu gewährleisten.

III.

Markenrechtsstreitigkeiten vor Gericht werden von uns bundesweit vertreten. Die Rechtsstreite nehmen im Markenrecht häufig im Einstweiligen Rechtsschutz, also Verfügungsverfahren Ihren Ausgang. Der Rechtsverstoß wird regelmäßig zunächst durch Anwaltsschriftsatz abgemahnt, wobei die Abmahnung dem Gegner die Möglichkeit geben soll, einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Rechtliche Schwierigkeiten bereiten häufig konkurrierende Kennzeichen, etwa eingetragene und nicht eingetragene Marken, sowie insbesondere auch Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 1 MarkenG.