|
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die Rechte der Kreativen, der Filmemacher, Komponisten und Musiker, der Musikfirmen, der Autoren und Maler, aller derer, die sich selber künstlerisch betätigen oder in der großen Branche der Unterhaltungsindustrie tätig sind. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG, Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965) ist das zentrale Gesetz für den Schutz der kreativ Schaffenden. Im folgenden wolllen wir Ihnen einen kleinen Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete des Urheberrechtes geben. In der Rubrik "Urheberrecht von A bis Z " finden Sie eine Übersicht unserer Publikationen und hier unsere aktuellen Meldungen. Fotos, Texte, Musik (also heute insbesondere auch mp3-Files) oder auch Software werden vom Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz geschützt. Werden die Rechte der Kreativen verletzt, etwa durch den verbreiteten "Bilderklau" im Netz, oder durch das heute massenhafte Phänomen des Filesharings, so kann es zu Abmahnungen kommen, auf die man als Betroffener schnell reagieren sollte. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie selber im kreativen Prozess tätig sind, wenn andere Ihre geistigen Eigentumsrechte verletzen, oder wenn Sie Hilfe bei der oft schwierigen Erstellung urheberrechtlicher Lizenzverträge benötigen. Eine schöne Übersicht über die jeweils gültigen Fassungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) finden Sie auf der Website des Instituts für Urheber- und Medienrecht hier. Die offzielle Fassung des Urheberrechts-Gesetzes auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie hier. Einen Überblick über unser urheberrechtliches Beratungsspektrum finden Sie hier. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bernhard.knies@new-media-law.net Tel. 089 472433 (c) 2011 |
![]() |
|