Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

2. Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharings bekommen und sollen die GERMAN TOP 100 getauscht haben?

Bei der German Top 100 handelte es sich ursprünglich um eine Hitliste, die seit 1977 von der Firma Media Control GfK im Auftrag des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft erstellt wurde und überwiegend den Verkauf von Tonträgern, aber auch von legalen Downloads repräsentiert. Im Handel sind die GERMAN TOP 100 in der heute abgemahnten Version so gar nicht erhältlich.

Die im Internet etwa unter www.raidrush.ws oder rapidshare angebotenen Container, sind hingegen illegale Zusammenstellungen von mp3s, die für die Abmahner ein nahezu ideales für Abmahnungen Ziel bieten, ist ihnen doch alles enthalten, was derzeit gerne abgemahnt wird.

Wurden diese illegale Kopie der GERMAN TOP 100 illegal getauscht, so kann man sich auf eine Reihe von unterschiedlichen Abmahnungen einstellen. In den Foren kursieren hierzu „Horrorszenarien“, dass man mit bis zu 100 Abmahnungen und zehntausenden von Euros an Strafen zu rechnen habe. Das ist bei weitem übertreiben, in der Beratungspraxis haben wir aber festgestellt, dass durchaus zwischen zwei und fünf Abmahnungen in den Briefkasten in recht schneller Folge flattern können.

Die GERMAN TOP 100 mahnen aktuell folgende Abmahn-Kanzleien ab:

Rasch Rechtsanwälte

Bindhardt & Lenz (für Bushido)

BAEK Law

FAREDS

Nümann Lang

Kornmeier für GSRD GmbH Gentleman it no pretty

Schalast und Partner (Edward Maya – Stereo Love)

2. News zu German Top 100:

Aktuell abgemahnte Titel:

März 2015:

FAREDS für Thomas Olbrich Titel: „Andreas Bourani – Auf Uns!“

FAREDS für Spinnin Records BV Titel: „Oliver Helden – Gecko“

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zum Thema der GERMAN TOP 100!

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

bernhard.knies@new-media-law.net

Tel. 089 47 24 33

(c) 2015


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