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Markenrecht Markenanmeldung

Sie wollen eine Marke anmelden um Ihre Produkte oder Dienstleistungen wirksam und effektiv zu schützen und suchen einen Rechtsanwalt? Wir haben uns als Anwälte in München auf die Anmeldung von Marken beim DPMA in München oder auch beim Europäischen Markenamt (EUIPO) spezialisiert.   Rufen Sie uns einfach an, wir bieten Ihnen hierzu eine kostenlose telefonische Erstberatung an und für die Anmeldung Ihrer Marke bieten wir Ihnen einen fairen Pauschalpreis an.

Ein eingetragenes Markenrecht bietet Ihnen einen Schutz davor, dass das angemeldete Kennzeichen von anderen ohne Ihre Zustimmung genutzt wird. Eine erfolgreiche Markenanmeldung sollte in enger Abstimmung mit uns erfolgen.

Die Anmeldung einer deutschen Marke oder einer Gemeinschaftsmarke verläuft in drei Phasen.

1. Definition des gewünschten Schutzumfangs der Marke:

Zunächst müssen wir mit Ihnen besprechen, welchen Schutzumfang Sie für Ihr künftiges Markenrecht wünschen. Soll es also eine deutsche Marke werden (einzutragen beim DPMA in München), eine Gemeinschaftsmarke, die jetzt in die Unionsmarke umbenannt wurde, oder eine internationale Markenanmeldung? Die Frage ist abhängig davon, in welchen Ländern Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen schützen wollen.

Sodann müssen Sie entscheiden, ob Sie eine Wortmarke oder eine Bildmarke anmelden wollen. Soll also das Wort als solches geschützt werden, oder eine besondere Form der Graphik, wie etwa das berühmte Coca Cola Logo oder der Mercedes Stern.

Und schliesslich muss dann noch das Verzeichnis der Waren und Dienstleitungen nach Klassen geordnet werden.

2. Recherche nach identischen oder verwechselbaren KennzeichenEintragungshindernisse:

Der zweite Schritt einer erfolgreichen Markenanmeldung sind die Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse. So sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG insbesondere beschreibende Angaben nicht eintragungsfähig, das DPMA ist hier erfahrungsgemäß meist sehr kritisch, auch und gerade, wenn englischsprachige Begriffe als Marke angemeldet werden sollen.

Sodann muss geprüft werden, ob es identische oder verwechselbare Zeichen gibt. Denn die Inhaber älterer Markenrechte können gegen die Anmeldung einer neuen identischen oder verwechlungsfähigen Marke Widerspruch erheben. Eine erste Grobrecherche hierzu können Sie selber vornehmen, indem Sie das gewünschte Zeichen einfach einmal in Google eingeben und überprüfen, ob es schon Wettbewerber gibt, die mit dem Kennzeichen am Markt tätig sind. Eine genauere Recherche können wir für Sie in den öffentlichen Registern des DPMA oder des EUIPO durchführen. Um höchste Sicherheit zu erzielen setzen wir regelmäßig noch auf die Recherche spezialisierte externe Dienstleister für Sie ein.

3. Anmeldung der Marke:

Sind alle Schritte erledigt, folgt die Anmeldung der Marke. Das Amt prüft nun die von uns eingereichte Anmeldung. Sie müssen jetzt die Gebühren für die Eintragung Ihrer neuen Marke rechtzeitig beim Amt einzahlen. Mit dem Eingang der Anmeldung beginnt Ihr Schutzrecht aus der Marke.

4. Markenüberwachung:

Hat man seine Marke einmal erfolgreich angemeldet, dann sollte man sich auch noch einen Gedanken dazu machen, ob man seine Marke überwachen lassen möchte. Durch die professionelle Überwachung der Marke kann man verhindern, dass Wettbewerber unbemerkt ähnliche oder identische Markenrechte anmelden und so den Bestand des eigenen Markenrechts gefährden.

Haben Sie Fragen zum ganzen? Rufen Sie uns einfach an, wir bieten Ihnen hierzu eine kostenlose telefonische Erstberatung an: 089 – 472433.

Videotips zur Markenrecherche:

In diesem Video finden Sie ergänzende Informationen zu einer Markenrecherche beim DPMA:


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