Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

I. Markenrecht

Die Quelle für das nationale Markenrecht ist das MarkenG (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen vom 25. Oktober 1994 – Markengesetz) ist die primäre Rechtsquelle über den Umgang mit Marken und sonstigen Kennzeichen. Wir beraten Sie bei der Anmeldung von nationalen oder Gemeinschafts-Marken, sowie die Verfolgung von Markenverletzungen und Lizenzierung von Markenrechten. Ganz aktuell ist auf Europäischer Ebene jetzt auch die Unionsmarkenverordnung in Kraft getreten, mit der aus der alten Gemeinschaftsmarke die Unionsmarke wird, diese bringt wichtige Änderungen im Europäischen Markenrecht mit sich. In diesem Zusammenhang wird auch aus dem alten HABM das EUIPO, das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum.

II. Markenanmeldung

Gerade die richtige Anmeldung einer Marke kann für ein Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein. Lesen hier unseren Leitfaden für die erfolgreiche Anmeldung einer Marke. Es muss zunächst die Entscheidung getroffen werden, ob die Eintragung einer nationalen Marke (in Deutschland beim DPMA in München) oder einer europaweiten Unionsmarke (beim EUIPO in Alicante) beabsichtigt ist. Voraussetzung einer erfolgreichen Anmeldung ist hier regelmäßig auch eine erschöpfende Recherche über ältere konkurrierende Rechte, da diese einer neu anzumeldenden Marke im Zeitrang nach § 6 MarkenG vorgehen und deren Bestand gefährden können. Diese Marken-Recherche wird teils durch uns und teilweise durch Fremddienstleister vorgenommen, um für den Anmelder eine optimale Rechtssicherheit zu gewährleisten.

III. Markenrechtsprozesse

Markenrechtsstreitigkeiten vor Gericht werden von uns bundesweit vertreten. Die Rechtsstreite nehmen im Markenrecht häufig im Einstweiligen Rechtsschutz, also Verfügungsverfahren Ihren Ausgang. Der Rechtsverstoß wird regelmäßig zunächst durch Anwaltsschriftsatz abgemahnt, wobei die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung dem Gegner die Möglichkeit geben soll, einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Rechtliche Schwierigkeiten bereiten häufig konkurrierende Kennzeichen, etwa eingetragene und nicht eingetragene Marken, sowie insbesondere auch Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 1 MarkenG.

IV. News zum Markenrecht

02.07.2016: Die Unionsmarkenverordnung (UMV) tritt in Kraft und schafft die Unionsmarke: Neuerungen und Änderungen im Europäischen Markenrecht

24.06.2016: Die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung – Ein Überblick

14.06.2016: OLG Frankfurt zur Auskunftserteilung bei der Markenrechtsverletzung

01.03.2016: BGH Bananabay II: Google Adwords Anzeigen meist keine Markenrechtsverletzung


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