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Filesharing (englisch für Dateien teilen), darunter versteht man das Weitergeben von meist urheberrechtlich geschützten Dateien zwischen einzelnen Internetusern häufig unter Verwendung von Torrent Software.

Inhaltsverzeichnis:

A. Technik des Filesharing

B. Rechtliche Bewertung des Filesharings

I. IP-Adressermittlung
1. Ermittlungsunternehmen und Software
2. Rechtlicher Rahmen: Das Auskunftsverfahren
II. Die Abmahnung wegen Filesharings, § 97 a UrhG
1. Abmahnkanzleien
2. Filesharing als Verstoß gegen § 19 a UrhG und die Rechtsfolgen:
a. Der Unterlassungsanspruch, § 97 Abs. 1 UrhG
aa. Haftung des Täters
bb. Störerhaftung
b. Der Schadensersatzanspruch, § 97 Abs. 2 UrhG – Haftung nur des Täters
c. Der Kostenerstattungsanspruch, § 97a Abs. 3 UrhG
II. Filesharing Prozesse
1. Gerichtsstand
2. Materielle Einwendungen gegen Filesharing Klagen
a. Bestreiten der Richtigkeit der IP Adressermittlung
b. Bestreiten der Richtigkeit der vom Provider erteilten Auskunft
c. Bestreiten der eigenen Täterschaft
aa. Die tatsächliche Vermutung
bb. Die sekundäre Darlegungslast
cc. Keine Haftung für minderjährige Kinder
dd. Keine Haftung für erwachsene Kinder
ee. Haftung für offenes W-LAN
 

C. Statistik

Weitere Informationen zu Filesharing finden Sie auf Wikipedia.

Informationen zur Abmahnungen bietet auch die Website des Bundesverbandes deutscher Rechtsjournalisten


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