Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

I. Hilfe bei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg erhalten und wollen sich informieren, wie Sie damit umgehen sollen?

Medienrechtsexperte und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Bernhard Knies steht Ihnen bundesweit beratend zur Seite. Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen mit den Abmahnungen der Kanzlei Fareds . Rufen Sie einfach unverbindlich an: 089 472433 oder schicken Sie uns eine Email: bernhard.knies@new-media-law.net.

Die Kanzlei Fareds mahnt seit dem Jahr 2010 für unterschiedliche Rechteinhaber ab. Im Herbst 2014 notieren wir vermehrt Abmahnungen für die Malibu Media LLC etwa für das Filmwerk „Double Oh Heaven“ für das 735 Euro in Rechnung gestellt werden. Hier finden Sie die Homepage der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft.

II. Videoinformationen zur Fareds Abmahnung:

Hier erläutern wir Ihnen die Besonderheiten der Abmahnung Fareds aus dem Jahr 2014:

III. Die richtige Reaktion auf eine FAREDS Abmahnung

 
Wie sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS richtig reagieren? Wir haben hier einmal zusammengestellt, wie man am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei reagieren sollte.
Verfallen Sie trotz der eng gesetzten Fristen nicht in Panik und unternehmen Sie keine voreiligen Schritte, die Sie später nicht mehr korrigieren können. Wir haben schon unzähligen Abgemahnten mit einer ausgewogenen Strategie bei Daniel Sebastian Abmahnungen erfolgreich helfen können.
Wir raten Ihnen vor allem folgende Fehler nicht zu begehen:
 
1) Unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht:
Insbesondere nicht die beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung, denn würden Sie die Unterlassungserklärung von FAREDS unterschreiben, dann geben Sie damit ein Schuldanerkenntnis ab, die weitere Verteidigung des Falles wird damit sehr schwierig, wir raten regelmäßig zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
 
2) Zahlen Sie vorerst nicht:
Haben Sie erst einmal gezahlt, so kann man geleistete Zahlungen kaum mehr zurück holen. Und oft kommt es bei Daniel Sebastian auch zu Mehrfachabmahnungen.
3) Rufen Sie nicht selber bei FAREDS an:
Sie riskieren dadurch, dass Sie dem Abmahner unfreiwillig Informationen preisgeben.
4) Informieren Sie sich lieber auf unseren Seiten:
Oder rufen Sie an und lassen Sie sich unverbindlich individuell beraten: 089 472433 , wir bieten dazu eine kostenlose telefonische Erstberatung an.

IV. Rechteinhaber, die FAREDS vertreten:

Die Kanzlei FAREDS mahnt heute für eine ganze Reihe von Rechteinhabern ab und hat ihr „Repertoire“ stetig erweitert, Abmahnungen werden aktuell für fast 30 Mandanten und Rechteinhaber der Kanzlei FAREDS ausgesprochen.

V. Der Inhalt der FAREDS Abmahnung:

Die FAREDS Abmahnungen sind regelmäßig identisch aufgebaut. Wir haben Ihnen hier den Aufbau und den Inhalt einer FAREDS Abmahnung genau erläutert und analysiert.

VI. Ausführliche Informationen zu Filesharing Abmahnungen:

Wir haben das Rechtsgebiet der Filesharing Abmahnungen von FAREDS für Sie hier einmal ganz genau aufgearbeitet, wenn Sie sich über alle Aspekte der rechtlich schwierigen Materie informieren wollen.

VII. Videoblog zu Filesharing Abmahnungen

Hier finden Sie unseren Vortrag zum Filesharing in der Fachhochschule Augsburg auf der Tagung Transit4.


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