Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

Im Gewerblichen Rechtsschutz beraten wir unsere gewerblichen Mandanten im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht (UWG), im Urheberrecht und im Designrecht. Alle Rechtsgebiete des Geistigen Eigentums sollten im Zusammenhang gesehen und beraten werden. Nur wer die Schnittstellen und Unterschiede zwischen Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht kennt, kann eine einheitliche Strategie für sein Unternehmen finden. Ganzheitlichen Denken ist gefragt um die IP Rechte des Unternehmens effizient aufzubauen, gegen Wettbewerber zu schützen und erfolgreich an Geschäftspartner zu lizensieren.

Gewerblicher Rechtsschutz am MPI

Markenrecht (MarkenG)

Im Markenrecht beraten wir Sie bei der Eintragung, dem Schutz Ihrer Marken durch Verfolgung von Markenverletzungen durch Wettbewerber. Die markenrechtliche Abmahnung stellt hier neben den Widerspruchsverfahren den ersten Schritt dar. Wir führen zudem Ihre Klagen wegen Markenverletzungen vor den Zivilgerichten.

Eintragung von Marken

Die Eintragung Ihrer Marken sollte von Anfang an gut durchdacht und beraten werden. Marken sind territoriale Rechte, also in ihrem Schutz auf Länder bezogen. Will man eine neue Marke eintragen, so recherchieren wir zunächst für Sie, ob das Zeichen schon von anderen Unternehmen benutzt wird. Ältere Marken haben Vorrang (Priorität) vor neueren. Würde man eine identische oder verwechslungsfähige Marke eintragen, dann könnte sich der Inhaber der älteren Marke erfolgreich dagegen zur Wehr setzen. Danach müssen wir zusammen entscheiden, ob die neue Marke nur in einem Land, etwa in Deutschland beim DPMA eingetragen werden soll, oder ob Sie eine europaweit gültige Unionsmarke wünschen. Das deutsche DPMA hat einen schönen Leitfaden dafür veröffentlicht. Der Vorteil der deutschen Markeneintragung liegt in den geringeren Kosten und der geringeren Angreifbarkeit der neuen Marke. Will man also sein Geschäft eher national ausrichten, dann genügt oft eine deutsche Marke, will man europaweit tätig sein, dann sollte die Unionsmarke gewählt werden. Mehr dazu finden Sie in unseren Beitrag zur Anmeldung von Marken.

Schutz von Marken

Der Schutz der Marken stellt den nächsten Schritt dar, wenn man seine Marken eingetragen hat. Oft versuchen Konkurrenten, ähnliche oder identische Marken einzutragen. Durch die Überwachung der Marken in den Registern können wir das effizient verhindern. Wir unterstützen Sie dabei diese Marken Ihrer Wettbewerber durch Abmahnungen oder Klagen wegen Markenrechtsverletzungen zu beseitigen und zu entscheiden ob ein günstigerer Widerspruch vor dem jeweiligen Markenamt sinnvoller sein könnte.

Lizensierung von Marken

Schliesslich stehen wir Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie Ihre Marken an Geschäftspartner lizensieren wollen, diesen also per Markenlizenzvertrag das Recht einräumen wollen, ebenfalls Produkte oder Dienstleistungen unter Ihrem Markennamen zu vertreiben.

Wettbewerbsrecht (UWG)

Das Wettbewerbsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes, es ist gesetzlich geregelt im UWG. Das UWG regelt vor allem die Frage, wie Sie für Ihr Unternehmen werben dürfen und ob Sie dabei die gesetzlichen Regeln des Wettbewerbs eingehalten haben. Denn Verstöße können von Wettbewerbern mit Abmahnungen und Klagen verfolgt werden. Genauso beraten wir Sie auch dabei zu entscheiden ob es Sinn macht, Wettbewerber, die sich nicht an die Regeln halten selber erfolgreich abzumahnen.

Urheberrecht (UrhG)

Im Urheberrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung. Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Große Werke wie Filme und Musikproduktionen oder uheberrechtlich geschützte Datenbanken beraten wir ebenso wie die Nutzung von Fotos oder Texten auf Websites. Dr. Bernhard Knies hat am Münchner Max-Planck Institut über das Urheberecht promoviert und zahllose gerichtliche Rechtsstreite um das Urheberrecht bis hin zu den obersten Gerichten wie BGH und EuGH erfolgreich geführt. Die Nutzung und die Verteidigung von urheberrechtlich geschützten Werken im Unternehmen ist uns ein wichtiges Anliegen.

Urheberrechtsverletzung

Wir beraten Sie bei Verletzung ihrer Urheberrechte durch Dritte, bereiten für Sie Abmahnungen gegen den Verletzer Ihrer Rechte vor und führen Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen für Sie, dabei verfügen wir über eine jahrzehntelange prozessuale Erfahrung im Zivilprozess nach den Regeln der ZPO. Wir führen Ihre Klagen wegen Verletzung Ihrer Urheberrechte bei Eilbedürftigkeit als Einstweilige Verfügungsverfahren oder im Hauptsacheverfahren.

Lizenzvertrag im Urheberrecht

Wir beraten Sie bei der Lizensierung Ihrer Urheberrechte. Sei es, dass Sie selber eigene Rechte an Geschäftspartner lizensieren wollen oder für eigene Produktionen Rechte einkaufen wollen. Ein guter Lizenzvertrag ist dafür im Urheberrecht entscheidend. Wir kennen die übliche Branchen-Praxis der Lizensierung von Rechte und können Sie daher effizient beraten, was Sie vertraglich beachten müssen, wenn Sie Urheberrechte lizensieren wollen.

Unsere Beratung für Sie

Rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf ein erstes Beratungs-Gespräch mit Ihnen und vor allem auf eine langfristige Zusammenarbeit im Gewerblichen Rechtsschutz!


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