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Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing erhalten? Hier finden Sie Hilfe und ausführliche Informationen

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing der Kanzlei Frommer.legal (früher: „Waldorf Frommer) aus München erhalten und wollen sich informieren, wie Sie damit umgehen sollen? Medienrechtsexperte und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Bernhard Knies steht Ihnen bundesweit beratend zur Seite.

Wir verfügen seit 2007 über mehr als siebzehn Jahre außergerichtliche und gerichtliche Erfahrungen mit den Abmahnungen der Kanzlei Frommer.legal aus München. Rufen Sie einfach unverbindlich unter der Nummer 089 472433 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@new-media-law.net.

Videoinformationen zur Abmahnung Frommer.legal wegen Filesharing

Hier erläutern wir Ihnen die Besonderheiten der aktuellen Abmahnung von Frommer.legal wegen Filesharing:

Die richtige Reaktion auf eine Frommer.legal Abmahnung

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Frommer.legal richtig reagieren? Verfallen Sie trotz der eng gesetzten Fristen nicht in Panik und unternehmen Sie keine voreiligen Schritte, die Sie später nicht mehr korrigieren können. Die Einhaltung der kurzen Fristen, die Frommer.legal in der Abmahnung setzt ist nicht kriegsentscheidend. Viel wichtiger ist es auch heutiger Sicht eine sorgfältige überlegte und individuell auf Ihren Fall bezogene erste Antwort auf die Abmahnung an die Kanzlei zu versenden. Die erste Antwort auf die Abmahnung ist ähnlich wichtig, wie die erste Aussage eines Beschuldigten in einem Strafverfahren. Man kann eine solche erste Antwort später kaum mehr korrigieren. Sie muss das Grundgerüst einer erfolgreichen Verteidigung sein und sie muss – falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt – in einer Linie konsequent durchgehalten werden. Wir haben zur Frage, ob es eine wie man genau auf eine Abmahnung von frommer.legal antworten sollte  einen ausführlichen Artikel für Sie veröffentlicht.

Weil Frommer.legal Fälle oft sehr lange dauern und sich bis zu drei manchmal sogar zehn Jahre hinziehen können, ist es auch sehr wichtig, Ihren Fall sorgsam bis zum Ende zu begleiten, damit Fälle nicht zu Gericht gehen, ohne dass Sie das wollen.  Es muss auch individuell immer wieder mit Ihnen gemeinsam überlegt werden, ob gerichtliche Verfahren durch aussergerichtliche Verhandlungen zur Erzielung eines reduzierten Vergleichspreises vermieden werden sollten oder ob Chancen bestehen, auch in einem Gerichtsverfahren gegen Frommer.legal zu gewinnen:

Das Büro von Frommer.legal ist ein starker Gegner, aber die Kanzlei steht gerade bei den neuen Fällen des Jahres 2022 auch vor einem großen rechtlichen Problem: Die Abschaffung der Störerhaftung durch den Gesetzgeber im letzten Jahr könnte die gerichtliche Verteidigung der Fälle für die Abgemahnten erheblich erleichtern. Denn der Betreiber auch eines privaten W-LANs haftet danach ganz klar nicht mehr, wenn er den Download nicht selber verursacht hat. Ob das auch individuell in Ihrem Fall gilt, können wir gerne mit Ihnen erörtern.

Welche Fehler sollte man bei der Reaktion auf die  Frommer.legal Abmahnung nicht begehen?

Wir raten Ihnen vor allem folgende Fehler nicht zu begehen:

1) Unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Insbesondere sollte die von Frommer seinem Schreiben beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden, denn würden Sie die Unterlassungserklärung von Frommer.legal unterschreiben, dann geben Sie damit ein Schuldanerkenntnis ab. Die weitere Verteidigung des Falles wird damit sehr schwierig. Wir raten regelmäßig zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Allerdings sollte auch hier individuell geprüft werden, wer die Erklärung abgibt, und ob sie überhaupt notwendig ist.

2) Zahlen Sie vorerst nicht.

Haben Sie erst einmal gezahlt, so kann man geleistete Zahlungen kaum mehr zurück holen. Und oft kommt es bei Frommer.legal auch zu Mehrfachabmahnungen, die Kanzlei verfolgt in vielen Fällen die gefürchtete „Salamitaktik“ indem eine Abmahnung nach der anderen versendet wird. Auch die kommentarlose Zahlung etwa von 100 Euro in der Hoffnung, dass der Gegner dann aufgibt, hilft Ihnen nicht weiter.

3) Rufen Sie nicht selber bei Frommer.legal an.

Sie riskieren dadurch, dass Sie der Kanzlei  Frommer unfreiwillig Informationen preisgeben, die eine spätere Verteidigung des Falles erschweren.

4) Klären Sie den Vorfall auf: Die „Nachforschunsgpflicht“ des Abgemahnten

Wer hatte Zugriff auf Ihren Internetanschluss? Haben Sie Beweise für die Annahme, dass andere getauscht haben, vielleicht sogar Beweise für eine eigene Abwesenheit? Dokumentieren Sie all dies für eine spätere Auseinandersetzung. Der BGH hat in der seiner letzten Entscheidung „Tauschbörse III“ noch einmal klargestellt, dass man, wenn man eine Abmahnung bekommen hat, Nachforschungen anstellen muss, also eine Art detektivische Aufklärungsarbeit, wie es zu dem Vorfall gekommen sein könnte. Man nennet das auch „Nachforschungspflicht“. Wenn Sie noch in Ihrem Router Daten zu dem fraglichen Tatzeitpunkt finden, sollten Sie diese unbedingt auslesen und sichern. Sie können einen wertvollen Beitrag für eine erfolgreiche Verteidigung liefern. Sie müssen aber schnell sein, weil die Daten in Ihrem Router meist nur wenige Tage gespeichert werden!

5) Informieren Sie sich lieber auf unseren Seiten.

Die rechtlichen Strategie, wie man sich effektiv gegen  Frommer zur Wehr setzt ändert sich fortlaufend, weil sich Rechtsprechung und Gesetzgebung ändern.

Lesen Sie unsere ausführlichen Informationen wie man aus der Sicht von 2018  auf eine Waldorf Frommer Abmahnung antworten sollte. 

Häufige Fragen zur  Frommer.legal Abmahnung:

Im folgenden haben wir Ihnen einmal die häufigsten Fragen beantwortet, die uns immer wieder am Telefon zu den Abmahnungen von Waldorf Frommer gestellt werden:

Die Kanzlei  Frommer.legal – wer ist das? Ist das echt?

Vielen unserer Mandanten, die den Vorfall zunächst nicht zuordnen können, fragen sich zunächst einmal, ob die Abmahnung von  Frommer überhaupt echt ist, oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt. Wenn man die Abmahnung per Post erhalten hat, ist sie aber fast immer echt, es ist schon wieder eine Weile her, dass zuletzt per Email „Fake-Abmahnungen“ versendet worden sind.

Die Kanzlei  Frommer aus München gehört zu den ältesten und erfolgreichsten Kanzleien im deutschen Abmahngeschäft, sie hat es sogar zu einem Eintrag über ihre Geschäftstätigkeit bei Wikipedia gebracht. Sie hat zwischenzeitlich die führenden deutschen und internationalen Rechteinhaber als Mandanten gewonnen und damit etwa Kanzleien wie Rasch Rechtsanwälte, die als erste in Deutschland Abmahnungen ausgesprochen haben, bei Weitem den Rang abgelaufen. Auch zahlenmäßig ist  Frommer bei den Abmahnungen führend. Ungezählte Abmahnungen werden jedes Jahr verschickt. Die fortlaufend nummerierten Aktenzeichen der Kanzlei lassen einen Schluss darauf zu, dass es sich um über 100.000 Abmahnungen pro Jahr handeln könnte. Frommer ist zudem die einzige Abmahnkanzlei, die es in substantiellem Ausmaß bewerkstelligt, außergerichtlichen Abmahnungen in den Fällen, in denen von den Abgemahnten nicht gezahlt wurde, auch Klagen folgen zu lassen.

Fazit: Wenn Sie schriftliche Post von  Frommer bekommen haben, sollten Sie sich intensiver mit dem Problem beschäftigen.

Wie kommt der Abmahner an meine Adresse?

Oft fragen uns viele Mandanten, wie denn die Kanzlei  Frommer überhaupt an ihre private Adresse gekommen ist. Die Kanzlei  Frommer überwacht mit ihrem technischen Dienstleister, der IT Firma Ipoque GmbH (einem Tochterunternehmen von Rhode & Schwarz), Torrent Netzwerke, in denen illegal Werke der von Frommer vertretenen Rechteinhaber getauscht werden. Die Software von Ipoque zeichnet den Netzwerkverkehr auf, darunter auch die IP-Adresse des Nutzers der Tauschbörse. Über ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG erhält  Frommer dann in der Folge sehr schnell von dem Provider des Anschlussinhabers die private Adresse.

Sehen Sie zu dieser Frage auch unsere Video:

Stimmt der technische Vorwurf denn überhaupt?

Oft werden wir auch gefragt, ob der technische Vorwurf, der in der Abmahnung erhoben wird, dass nämlich über den Anschluss des Betroffenen ein urheberrechtlich geschützter Film, eine TV-Serie oder Musik in einer Tauschbörse getauscht worden sein sollen, denn überhaupt stimmt. Das läuft letztlich auf die Frage hinaus, ob das von der Ipoque verwendete Ermittlungssystem „Peer-to-Peer Forensic System“ auch im individuellen Einzelfall funktioniert. Als damals Waldorf 2007 die ersten Abmahnungen verschickt hat, war diese Frage völlig offen, man muss sie aber heute leider als geklärt betrachten: In mehreren Muster-Prozessen vor dem Amtsgericht München ist Frommers Software etwa von dem renommierten IT-Sachverständigen Markus Schmidt von der Firma Fast Detect mit aufwendigen Sachverständigengutachten überprüft worden. Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies war dazu selbst bei einem Ortstermin in Leipzig. Das Ergebnis war, dass die Software als funktionstüchtig eingestuft wurde. Zahlreiche weitere Gutachten haben sich diesem Ergebnis in der Folge auch bundesweit angeschlossen. Fazit: Man wird also auch in Ihrem Fall davon ausgehen müssen, dass die Ipoque Software funktioniert. Das bedeutet, dass man sich als Anschlussinhaber normalerweise damit abfinden muss, dass der Vorfall tatsächlich über den eigenen Anschluss erfolgt ist. Und wie oben bereits erwähnt, sollte man versuchen aufzuklären, wer für den Download verantwortlich war (wenn man es denn nicht selber verursacht hat).

Die IP-Adresse stimmt nicht mit der eigenen überein?

Oft hören wir in Gesprächen auch, dass uns Mandanten darauf hinweisen, dass die von Frommer.legal auf der Seite 2 des Schreibens zitierte IP-Adresse nicht mit der eigenen IP-Adresse übereinstimme. Viele Abgemahnte nutzen spontan zur Überprüfung des Sachverhaltes Tools im Internet wie den Dienst von Utrace, um die von Frommer genannte IP-Adresse daraufhin zu überprüfen, ob es ihre eigene ist und stellen dann fest, dass sie aktuell eine andere haben. Daraus wird der Schluss gezogen, dass die Ermittlung durch Frommer.legal nicht stimmen kann. Dabei übersehen die meisten aber, dass die großen Internetprovider wie Telekom oder O2 an ihre Kunden meist nur dynamische IP-Adressen vergeben, die also täglich wechseln. Sucht man also Tage oder Wochen später etwa in Utrace nach der aktuell benutzten IP-Adresse, so stimmt diese natürlich nicht mehr mit der von  Frommer ermittelten überein. Der Anschlussinhaber selbst verfügt meist leider nicht mehr über die Information, welche IP-Adresse er zum Tatzeitpunkt hatte, weil die meisten gängigen Router Modelle Routerdaten nur für eine Woche speichern. Es empfiehlt sich aber dennoch zu versuchen, im Router die Daten auszulesen, falls sie noch vorhanden sind, da sie einen wichtigen Beweis liefern können. Fazit: Die Tatsache, dass die IP-Adressen sich dauernd ändern, belegt nicht, dass Waldorfs Ermittlung falsch war.

Der protokollierte Vorgang hat nur wenige Sekunden oder Minuten gedauert

Viele Abgemahnte möchten sich gerne damit verteidigen, dass in der Frommer Abmahnung oft nur ein Tauschvorgang von wenigen Sekunden oder Minuten protokolliert worden ist. Bei langsamen Leitungen könne also keinesfalls von Waldorf bewiesen werden, dass tatsächlich die ganze Serie oder der ganze Film geladen worden sei. Auch dieses Verteidigungsargument zählt leider wenig, denn die Rechtsprechung hat es schon immer für eine vollendete Urheberrechtsverletzung in der Tauschbörse genügen lassen, wenn ein kleiner Teil einer Serie, eines Musikalbums oder eines Filmes geladen und angeboten wurde. Zuletzt hat das der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Tauschbörse III bestätigt.

Die mir gesetzte Frist ist sehr kurz – muss ich sofort reagieren und zahlen?

Nein, hier gilt es Ruhe zu bewahren.  Frommer.legal setzen, wie alle anderen Abmahnkanzleien, sehr kurze Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung. Sie wollen damit erreichen, dass die Abgemahnten schnell bezahlen und unterschreiben oder Fehler bei der Verteidigung begehen. Tatsächlich hat man aber immer ausreichend Zeit sich zu informieren, sich beraten zu lassen und eine Strategie zur Verteidigung auszuarbeiten. Läßt man die Frist verstreichen, gibt es normalerweise keine Rechtsnachteile. Filesharing Fälle ziehen sich oft über bis zu drei Jahre hin, ohne dass viel passiert. Viel wichtiger als eine Reaktion innerhalb der Frist ist eine gute Verteidigung und ein gutes erstes Anschreiben des Gegners. Deshalb sollte auch nie beim Gegner angerufen werden.

Muss ich als Anschlussinhaber bezahlen, auch wenn andere den Download begangen haben?

Nein, das ist inzwischen sehr eindeutig. Insbesondere, seitdem der Gesetzgeber die Störerhaftung abgeschafft hat, ist es rechtlich sehr klar, dass man als Anschlussinhaber nicht für das Fehlverhalten von von anderen Personen haftbar gemacht werden kann, das ergibt sich jetzt aus § 8 Abs. 3 TMG. Anders als beim Auto, bei dem es ja eine Halterhaftung gibt, oder auch bei der Halterhaftung für Tiere ist diese beim häuslichen Internet also spätestens seit der gesetzlichen Abschaffung der Störerhaftung nicht mehr gegeben. Selbst bei offenen oder schlecht gesicherten W-LANs dürfte nach der Novelle des Gesetzes keine Haftung des W-LAN Betreibers mehr bestehen. Die Einzelheiten sind allerdings noch unklar, weil es noch wenige Gerichtsentscheidungen zum neuen Gesetz gibt. Sie können dazu aber unseren Aufsatz zur Bewertung des neuen Gesetzes zur Abschaffung der Störerhaftung lesen.

Urteile und News zu  Frommer.legal:

14.11.2017: Wie sollte man auf eine Waldorf Frommer Abmahnung antworten?

06.10.2016: Waldorf Frommer verliert vor dem BGH: Verbraucherfreundliches Grundsatzurteil BGH I ZR 154/15 zur sekundären Darlegungslast

31.06.2016: Interview von Dr. Bernhard Knies  auf dem Verbraucherportal bbx.de zur Abschaffung der Störerhaftung –

09.05.2015: Waldorf Frommer – Das Büro veröffentlicht Zahlen zu auswärtigen Klagen: Eine erste Bewertung

06.05.2015: Berufungsurteil v. 06.05.2015, Az. 21 S 9433/14: Das LG München bleibt erneut bei seinen strengen Anforderungen an die sekundäre Beweislast bei Waldorf Frommer Fällen

20.03.2015: Berufungsverhandlung gegen Waldorf Frommer vor dem Landgericht München I: Das Landgericht bleibt bei seiner restriktiven Auslegung der sekundären Darlegungslast.

Die Rechtsprechung des Amtsgericht München:

Die Rechtsprechung des AG Münchens war lange Zeit für sämtliche Frommer Fälle maßgebend, da das Büro  Frommer bis zur Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes im Jahr 2013 alle Abgemahnten zentral in München verklagen konnte.

Frommer.legal haben schon damals bewiesen, dass sie in der Lage waren, die Zahlungsansprüche, die sie geltend machen, auch vor Gericht einzuklagen. Die Kanzlei stellt damit neben der Hamburger Abmahnkanzlei Rasch eher eine Ausnahme dar. Waldorf hatte damals eine beispiellose Klagewelle vor dem Amtsgericht München begonnen. Das Amtsgericht München hat bislang eine tendenziell eher abmahnerfreundliche Haltung eingenommen. Dennoch konnten durch unsere Kanzlei auch Erfolge gegen  Frommer erstritten werden in denen Klagen der Kanzlei abgewiesen wurden.

Auch im Verhältnis zu einem Nachbarn hat das Amtsgericht München etwa mit Urteil vom 19.6.2013, Az. 111 C 25922/12, eine Klage von Waldorf abgewiesen.

Die „Bearshare“ Rechtsprechung des BGH hat allerdings auch beim Amtsgericht München zu einem Umdenken und mehr Prozesserfolgen gegen Frommer geführt. Sind die Fälle für Waldorf nicht zu gewinnen, nimmt die Kanzlei die Klagen regelmäßig zurück, um ungünstige Urteile zu vermeiden, so dass es hier eher wenig Entscheidungen gibt. Seit dem neuen Urteil des BGH I ZR 154/15 dürfte sich die Möglichkeit künftig erfolgreicher zu verteidigen weiter verbessern.

In Absprache mit uns sollte insofern regelmäßig taktisch bewertet werden, wie man Klagen von Waldorf vermeiden kann, wenn nicht besonders gute Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Auswärtige Klageaktivitäten

Allerdings haben auch  Frommer.legal seit Oktober 2013 mit der Abschaffung des früher gefürchteten „fliegenden Gerichtsstandes“ durch das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ Schwierigkeiten, alle Abgemahnten zu verklagen, denn die Kanzlei muss die Klagen nun am Wohnsitz des jeweiligen Verbrauchers führen, was zu einem erheblichen logistischen Mehraufwand führt. 2015 hat das Büro dazu einmal Zahlen veröffentlicht, die aber eher darauf schließen lassen, dass die auswärtigen Klagen noch deutlich hinter den Zahlen zurück bleiben, die zuvor in München erzielt werden konnten. Wir stellen allerdings auch immer noch fest, dass Frommer auch ausserhalb Bayern Mahnbescheide beantragt und klagt. Wie hoch das Klagerisiko in Ihrem individuellen Fall ist, können wir gerne mit Ihnen besprechen. In jedem Fall wird man das Risiko einer Klage auch durch eine sorgfältige erste Antwort minimieren können.

Rechteinhaber, die  Frommer.legal vertritt

Die Kanzlei Waldorf Frommer (vormals Waldorf) mahnt heute für eine ganze Reihe von Rechteinhaber ab und hat ihr „Repertoire“ stetig erweitert. Abmahnungen werden aktuell für fast 50 Mandanten und Rechteinhaber der Kanzlei Waldorf Frommer verschickt, die auf der Kanzlei Webseite alle verzeichnet sind. Die meisten Abmahnungen betreffen aktuell Filme und TV Serien der Firmen Twentieth Century Fox, Warner Brothers und Studio Canal. Weitere zahlenmäßig wichtige Mandanten sind auch die Münchner Constantin Film GmbH und Sony Music.

Weitere Mandanten sind und waren: Argon Verlag GmbH, AS Media GmbH, Bastei Lübbe GmbH & Co KG, 51063 Köln, Carlsen Verlag GmbH, 22765 Hamburg, Constantin Filmverleih GmbH, Feilitschstr. 6, 80802 München, Der Audioverlag Berlin, E-Book-Verlag PeP (Randomhouse), EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Frida GbR, 44789 Bochum, Hörbuch Hamburg HHV GmbH, 22765 Hamburg, LPL RECORDS e.K. Saalestr. 7, 63667 Nidda, Majestic Filmverleih GmbH, Bleibtreustr. 15, 10623 Berlin, Oetinger Media GmbH, ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH, SONY Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München, Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, Kaufinger Str. 24, 80331 München, Tiberius Film GmbH, Universal Music GmbH, 10245 Berlin, Verlag DHV – Der Hörverlag München, Verlag Kiepenheuer & Witsch, Rondorferstr. 5, 50968 Köln, Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Verlagsgruppe Random House GmbH, Verlagshaus Patmos, Warner Bros Entertainment GmbH, Warner Music Group Germany Holding GmbH, Universal Pictures Hamburg.

Die Rechteinhaber SONY und EMI hatten sich früher von Rasch vertreten lassen und sind heute  zu Frommer „abgewandert“. Besonders aktiv ist Waldorf auch für Constantin Film und zeitweise für die von ihm vertretenen Hörbuchverlage.

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