Rechtsprechung Gegendarstellung:
05.06.2011 – OLG Hamburg 7 U 41/11 (AfP 2012, 57) – Kein Verlust des Gegendarstellungsrechtes, wenn der Betroffene zuvor auf eine Anfrage der Redaktion keine Stellungnahme abgegeben hat.
Im Fall des OLG Hamburg war streitig, ob der Betroffene sein Recht der Gegendarstellung deshalb verloren haben könnte, weil er zuvor eine von der Redaktion erbetene Stellungnahme nicht abgegeben hatte. Nach Auffassung des OLG Hamburg verliert der Betroffene aber hierdurch nicht sein Recht auf Gegendarstellung. Es bestehe eben gerade keine Obliegenheit dazu, sich bereits im Vorfeld einer Berichterstattung zu Tatsachenbehauptungen zu erklären, die ein Dritter zu veröffentlichen beabsichtigt. Volltext: Mehr >