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Neuer Ärger für Google: Die EU Kommission wirft Google Marktmissbrauch in Zusammenhang mit der Verwendung des Android Handy Betriebssystems vor.

EU-Kommission wirft Google Marktmissbrauch vor und ermittelt gegen Android 

Neuer Ärger für Google: Die EU-Kommission wirft dem Technologiekonzern vor, eigene Wettbewerbspositionen auszunutzen – dafür soll es nun eine Rekordstrafe geben.

Google und Marktmissbrauch

Nicht das erste Mal steht Google in der Kritik. Wettbewerber und Unternehmen werfen dem Internetriesen wiederholt vor, eigene Wettbewerbspositionen zu eigenen Gunsten auszunutzen. Nach über sieben Jahren Ermittlungsarbeit gegen den Betreiber der Suchmaschine hat die EU nun ein Kartellverfahren in die Wege geleitet.

Google wird vorgeworfen, seine Marktmacht bei mobilen Apps für das Smartphone-Betriebssystem Android zu missbrauchen, um eigenen Apps einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Mit unzulässigen Vertragsbedingungen über das Mobilbetriebssystem Android, welches in über 80% der weltweit verkauften Smartphones steckt, solle Google seine marktbeherrschende Stellung ausbauen. Der Internetkonzern hat nach vorläufigen Erkenntnissen der EU-Kommission an drei Märkten einen Marktanteil von über 90%: auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte (mithin Smartphones, Tablets) und für App-Stores für das Android-Betriebssystem.

Zwar ist kein Hersteller gezwungen, für Android-Smartphones oder -Tablets Google-Dienste zu installieren. Sollen jedoch Karten- oder E-Mail-Dienste angeboten werden, so muss die gesamte Suite – ein Paket von elf Apps – vorinstalliert werden. Die restlichen Apps der Suite sind also nicht mehr freiwillig. Die Notwendigkeit hierfür begründet Google mit dem Erfordernis des Datenaustauschs der Dienste untereinander. Außerdem sei mit Android ein freies Open-Source-Betriebssystem geschaffen worden, das sich als Antrieb für Innovationen bei Soft- und Hardware erwiesen habe. Die wohl wichtigste App für Android stellt die Play-Store App dar. Sie gilt als Zugang zum wohl größten App-System (es existieren auch weitere, kleinere App-Stores). Wollen also Hersteller ihren Kunden Zugang zum Store bieten, ist die Installierung dieser App unumgänglich. Wohl deshalb findet sich kaum ein Android-Gerät ohne die vorinstallierte Google-Suite. Google hält dagegen: Will ein Nutzer keine Google-Dienste in Anspruch nehmen, so könne er Alternativen zu den Google-Apps herunterladen und so sein Gerät personalisieren. Eine Löschung der vorinstallierten Apps ist allerdings nicht möglich.

Die drei Vorwürfe

Hieraus ergeben sich die Beschwerdepunkte der Kommission:

  • Hersteller von Android-Geräten, die den Play Store vorinstallieren, sind verpflichtet, auch die Google-Suche vorzuinstallieren und Google als Standard-Suchdienst festzulegen. Wird der Play Store und/oder die Google-Suche vorinstalliert, so muss auch der Google-Browser Chrome auf das Gerät gespielt werden. Damit stellt der Konzern sicher, dass auf den meisten verkauften Geräten die Google-Suche und Google Chrome installiert sind.
  • Googles „Antifragmentierungsvereinbarung“ wird mit Herstellern abgeschlossen, die geschützte Google-Anwendungen auf einem ihrer Geräte vorinstallieren. Durch diese Vereinbarung verpflichten sich die Hersteller, keine Android-Fork betriebenen Geräte zu verkaufen. Android-Fork ist ein auf Grundlage des öffentlichen Android-Quellcodes (Open Source Code) entwickeltes und somit geändertes Betriebssystem.
  • Durch finanzielle Anreize sorgt Google dafür, dass einige der größten Smartphone- und Tablet-Hersteller sowie Mobilfunknetzbetreiber ausschließlich die Google-Suche auf Ihren Geräten vorinstallieren.

Aus Sicht der Kommission verfolgt Google damit eine Strategie zur Wahrung und zum Ausbau seiner Stellung bei der Suche im Internet. Einerseits hat der Konzern die Google-Suche somit auf den meistverkauften Geräten etabliert, andererseits wird Konkurrenten der Marktzugang über konkurrierende Browser und Betriebssysteme versperrt.

Vorrang des Datenschutzes

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Beschwerde durch die Kommission. Denn Google verdient durch das Sammeln und Vermarkten von Nutzerdaten, was zunehmend über mobile Geräte, Betriebssysteme und Apps erfolgt. Dabei sichert sich der Internetkonzern durch sein Betriebssystem und die Apps mit seiner wichtigen Stellung einen exklusiven Zugang zu den Nutzerdaten, was folglich die Entwicklung und Verbreitung datensparsamer, nutzerfreundlicherer Alternativen bremst.

Kein Kompromiss

Noch gibt es keine offizielle Entscheidung. Die EU-Kommission hat die Beschwerdepunkte bei Google Ende April vorgelegt. Der Technologiekonzern hat 12 Wochen Zeit, Akteneinsicht zu nehmen und zu reagieren. Bis dato wurden alle „Anklagepunkte“ durch den Konzern abgewiesen, denn die Vereinbarungen mit den Partnern seien völlig freiwillig. Jedermann sei es möglich, Android ohne Google zu nutzen. Außerdem nehme der Konzern die Bedenken der Kommission sehr ernst und freue sich darauf, zu zeigen, wie man das Android-Modell in einer Weise konzipiert habe, die gut für den Wettbewerb und für die Kunden sei. Zu erwarten ist aber, dass die EU-Kommission dieses Verfahren zeitnah beenden und eine konkrete Strafe verhängen wird. Und obwohl es sich dabei um Beträge in Milliardenhöhe handeln kann, scheint ein Umbau des Angebots erheblich größere Auswirkungen für Google zu haben.

Bereits vor einem Jahr hat die Kommission dem Konzern Beschwerdepunkte bezüglich eines möglichen Machtmissbrauchs übermittelt. Es handelt sich also schon um das zweite anhängige Wettbewerbsverfahren der EU mit Google.


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