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Abmahnung Filesharing: Der Inkassotrick – FOCUS, DEBCON und Co.

Einige Rechteinhaber entscheiden sich heute dazu, nach erfolglosen Versuchen der zunächst beauftragten Kanzleien die Abmahnkosten einzutreiben, in der zweiten Stufe Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderungen zu beauftragen. So hat sich etwa bei Abmahnungen von Schulenberg und  Schenk für Berlin Media Art aus dem Jahr 2009 der Rechteinhaber jüngst dafür entschieden, nach erfolglosen Versuchen der Rechtsanwälte Schulenberg Schenk in Filesharing Abmahnungen die Abmahnkosten einzutreiben, die Sache dem Inkassounternehmen FOCUS zu übergeben. Die Inkassoschreiben werden von FOCUS direkt an die betroffenen Abgemahnten verschickt, so dass für den ein oder anderen der Eindruck entsteht, es handele sich um einen neuen Fall. Viele Betroffene reagieren entsetzt und glauben, sie müssten jetzt zahlen und hätten den Fall schon verloren, weil die Schreiben teilweise so formuliert sind, dass aus laienhafter Sicht der Eindruck entsteht, der Fall sei rechtlich abgeschlossen.

Den meisten Betroffenen ist aber gar nicht klar, dass die Übergabe eines Filesharing Falles vom zunächst beauftragten Anwalt zum Inkasso-Unternehmen letztlich ein untauglicher Versuch ist, die Gelder doch noch einzutreiben. Denn das Inkasso Unternehmen hat rechtlich betrachtet wesentlich weniger Möglichkeiten als der ursprünglich beauftragte Anwalt: Denn nur Rechtsanwälte dürfen Klagen einreichen oder Mahnbescheide beantragen. Und regelmäßig sind in Filesharing Fällen nur Klagen vor den Zivilgerichten das geeignete Mittel, die Forderungen doch noch umzusetzen.

Nach erfolglosen Versuchen, von FOCUS Inkasso, die Forderungen doch noch umzusetzen, folgen jetzt neuerdings Schreiben der Kanzlei Oliver Edelmaier aus Mannheim, die nach FOCUS noch einmal versuchen, die Forderung einzutreiben. Auch bei Rechtsanwalt Edelmaier erscheint aber aus hiesiger Sicht sehr fragwürdig, ob dieser tatsächlich in der Lage sein wird, die Forderungen vor Gericht zu bringen. Aus fachlicher Sicht dürfte jedenfalls die ursprünglich beauftragte Kanzlei Schulenberg für derart schwierige urheberrechtliche Fälle noch eher über das Know How verfügen, Fälle vor Gericht zu vertreten. Auf die Abmahnungen von Negele Zimmel folgen teilweise Inkassoschreiben von DEBCON.

Auch die Schreiben von Rechtsanwalt Oliver Edelmaier werden von diesem direkt an die von uns vertretenen Mandanten gerichtet und auf diese Weise die bestehende anwaltliche Vertretung bewußt umgangen. Ob hierin ein Verstoß gegen das anwaltliche Standesrecht zu sehen ist, bleibt gesondert zu prüfen. Denn die anwaltliche Standesordnung sieht mit guten Gründen vor, dass Betroffene, die sich anwaltlich vertreten lassen, beanspruchen können, dass nur ihr bevollmächtigter Vertreter angeschrieben werden darf und nicht mehr der Mandant selber. Durch die Einschaltung von Inkasso und „neuen“ Anwälten versuchen die Rechteinhaber aber immer wieder gerne, dieses Verbot zu umgehen.

Unsere Meinung zum Inkasso: Die Schreiben sollten Sie regelmäßig einfach ignorieren. Nur wenn gerichtliche Schreiben wie etwa ein Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintrudeln ist schnelles Handeln gefragt. Dann lohnt sich auch der Gang zum Anwalt. Denn einen schwierigen Zivilprozess kann man als Laie kaum mehr führen.

Haben Sie Fragen zu FOCUS Inkasso und Debcon? Rufen Sie uns einfach an: 089 47 24 33

 

 Ihr Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner in Fragen des Filesharings ist Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit einer jahrelangen praktischen und wissenschaftlichen Erfahrung im Bereich des Musikrechtes, beginnend seit seiner Dissertation über die „Rechte der Tonträgerhersteller in internationaler und rechtsvergleichender Sicht“ (Beck Verlag 1999) und seit 2003 zahlreichen Publikationen und Interviews zum Thema Filesharing.

© Dr. Knies 2014

 

 


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