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FAQs zur Urheberrechtsnovelle 2003

1. Seit wann ist das neue Urheberrecht in Kraft?

Das neue Gesetz wurde am 12.9.2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist einen Tag später, also am 13.9.2003 in Kraft getreten.

2. Dürfen auch nach dem neuen Urheberrecht noch Privatkopien hergestellt werden?

Auch das neue Urheberrecht verbietet in seinem § 53 UrhG die Herstellung von Privatkopien nicht. Das bedeutet, dass auch künftig bis zu sieben analoge oder digitale Kopien etwa von CDs erstellt werden dürfen. Das gilt allerdings nur für CDs ohne Kopierschutz. Bei kopiergeschützten CDs dürfen künftig nur noch analoge Kopien (etwa durch Bandmitschnitt) gefertigt werden.

3. Was muß ich beim Umgang mit der von mir hergestellten Privatkopie beachten?

Wenn man eine Privatkopie hergestellt hat, dann darf man diese entweder selber nutzen, oder aber auch an enge Freunde und Verwandte verschenken. Die Privatkopie darf aber (wie auch schon bisher) nicht verkauft werden (und auch nicht über Ebay versteigert werden, was des öfteren vorkommt) weiter darf sie auch nicht zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Daran halten sich aber viele DJs in Clubs nicht, die oft ihren Sound mit selbstgebrannten CDs mischen.

4. Darf ich mit speziellen Programmen den Kopierschutz von CDs „knacken“?

Nein. Nach neuem Urheberrecht ist das Knacken des Kopierschutzes etwa von CDs oder DVDs nicht mehr erlaubt. Tut man es trotzdem, so ist die erstellte Kopie rechtswidrig, man riskiert im schlimmsten Fall eine zivilrechtliche Klage, wobei es in der Praxis schwierig sein wird, dem Privaten nachzuweisen, dass er eine solche „illegale“ Privatkopie etwa durch Einsatz eines Knackprogrammes hergestellt hat. Auch sieht das Gesetz keine Strafbarkeit für diese Fälle vor.

5. Dürfen Programme noch verkauft werden, mit denen ein Kopierschutz geknackt werden kann?

Auch das ist nach dem neuen Urheberrecht verboten. Sowohl Softwareprogramme als auch Hardware (wie etwa spezielle Filter) dürfen nicht mehr verkauft werden.

6. Was ist mit alten Kopierschutzknackprogrammen, die man noch besitzt, müssen sie vernichtet werden?

Nein, der Besitz der Programme ist nicht rechtswidrig, sie dürfen nur eben nicht eingesetzt werden. Auch der Erwerb solcher Programme durch Private (etwa durch Download von ausländischen Servern) kann nicht geahndet werden.

7. Darf ich künftig noch in Tauschbörsen Musik herunterladen?

Nein. Das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Denn im Falle der Tauschbörsen ist es offensichtlich, dass die Quelle aus der die Musik heruntergeladen wird, eine nicht legale ist (weil nämlich die Inhaber der Urheberrechte diese Nutzung nicht gestattet haben).

8. Was passiert, wenn ich trotzdem Musik herunterlade?

Wenn man dennoch Musik aus Tauschbörsen auf seinen Rechner herunterlädt und dabei erwischt wird (dazu 10.), dann muß man mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage rechnen (die vom Wert her in etwa dem Wert der Musik entsprechen dürfte, den man heruntergeladen hat, zuzüglich der Anwaltskosten). Weiter riskiert man auch eine Strafanzeige und ein strafrechtliches Verfahren, dessen Ausgang ganz davon abhängt, wie viel Musik man heruntergeladen hat und ob man schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

9. Ist schon jemand verklagt worden?

In Deutschland sind bislang noch keine Fälle bekannt geworden, offenbar wartet die Industrie noch ab. In den USA hat der dortige Verband der Plattenindustrie, die RIAA aber schon eine erste Klagewelle ins Leben gerufen. Nach einer Meldung von Heise verlangt die RIAA hier für jeden einzelnen eingestellten Song einen Schadensersatz in Höhe von bis zu US-$ 150.000,00, eine Zahl, die in Deutschland wohl eher unrealistisch erscheint.

10. Darf ich künftig noch Musik in Tauschbörsen anbieten?

Nein, auch das ist nicht mehr erlaubt. Wenn man dennoch Musik anbietet, muß man wie im Falle des Herunterladens mit Schadensersatz-Klagen und Strafanzeigen rechnen. Allerdings dürfte der Schaden, der durch das Anbieten entsteht, um einiges höher sein, als derjenige der beim Download entsteht (bedingt durch den Schneeballeffekt in den Tauschbörsen). Somit muß man sich auf höhere Schadensersatzforderungen und auch höhere Strafen einstellen, wenn man erwischt wird.

11. Wie hoch ist das Risiko, dass man in der Tauschbörse „erwischt“ wird?

Für die Musikindustrie ist es nicht ganz einfach an die Userdaten der Tauschbörsennutzer zu kommen. Denn dazu muß der Provider die IP-Daten des Users preisgeben und sie an die Musikindustrie herausgeben. Hier gibt es aber eine Bestimmung im Teledienstegesetz (TDG), die das aller Voraussicht nach verhindert. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Strafverfahrens ermittelt, dann sind die Provider gesetzlich verpflichtet, die Daten des Users preiszugeben. Allerdings muß die Polizei und Staatsanwaltschaft schnell arbeiten, da die User-Daten in regelmäßigen Abständen gelöscht werden.

(c) 2003 Dr. Bernhard Knies

Anmerkung 17.12.2014: Der Beitrag stellt die Rechtslage 2003 dar, viele Punkte, wie etwa die Filesharing Abmahnungen sind heute Rechtswirklichkeit.


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