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Der Rockstar Lenny Kravitz hat auf die geplatzte Hose bei einem Live-Konzert in Stockholm cool reagiert:

„Sorry about that. My pants ripped all the way.. to the back. so I just.. It´s a family day so…you know?“

ließ er seine Fans wissen, nachdem er mit neuer Hose wieder auf der Bühne erschienen war. Bei der Panne auf der Bühne war sein bestes Stück nebst Piercing deutlich zu sehen, die Piercerin freut sich auf Focus über die Panne. Das #penisgate zieht mediale Kreise. Und zwischenzeitlich scheint auch Kravitz darüber nachzudenken, die zahllosen Videos seines Intimbereichs von Facebook, Youtube und Co. zu verbannen. Das wirft Fragen nach der rechtlichen Bewertung der Situation auf, zu denen Dr. Bernhard Knies auch in einem Interview mit dem Online Magazin Noisey Music by Vice Stellung genommen hat.

1. Sind Fotos und Videos von Kravitz Liveauftritt eigentlich erlaubt?

Rechtlich muss zunächst einmal zwischen Fotos und Videos unterschieden werden:

a. Videos und Tonaufnahmen:

Videos und private Konzertmitschnitte (sogenannte „Bootlegs“) muss Kravitz schon aus urheberrechtlichen Gründen nicht tolerieren. Nach § 77 Abs. 1 UrhG haben die Künstler das ausschließliche Recht darüber zu bestimmen, ob ihre Livedarbietung auf Bild- oder Tonaufnahmen aufgenommen werden darf.

b. Fotos von Stars:

Nach § 22 KUG hat jedermann grundsätzlich das Recht an seinem eigenen Bild, man braucht also normalerweise eine Einwilligung um andere Personen zu fotografieren. § 23 KUG macht aber eine Ausnahme: Danach dürfen Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte auch ohne Einwilligung verbreitet werden, es sei denn dass zum Schutz des Abgebildeten die Privatsphäre überwiegt.

Ein öffentliches Konzert von Lenny Kravitz stellt klar ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinne des § 23 KUG dar. Und auch Kravitz ist als weltberühmter Rockstar eindeutig eine „absolute Person der Zeitgeschichte“, wie die Rechtsprechung formuliert. Er kann also gegen normale Fotos von öffentlichen Auftritten nichts unternehmen.

Allerdings können über das Hausrecht im Stadium und die aufgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Konzertveranstalter (AGB) auf den Tickets Film- und Fotoverbote ausgesprochen werden. Das ist bei den meisten Konzerten der Fall. Auf fast allen Eintrittskarten zu Open Air Konzerten findet sich der Hinweis, dass Film- und Fotoaufnahmen untersagt sind. Tatsächlich werden diese Verbote von den Veranstaltern aber meist nicht umgesetzt. Fast jeder Konzertbesucher zückt beim Event immer wieder sein Smartphone und macht Fotos oder Videos, ohne, dass dies beanstandet wird.

2. Gilt das auch für Fotos und Videos von seinem Penis?

Die Abbildungsfreiheit von Prominenten endet aber dort, wo die „Würde der Persönlichkeit“ verletzt wird. Das gilt insbesondere für den Privat- und Intimbereich (vgl. Götting in: Schricker/Löwenheim, § 23 KUG, Rz. 5). Bilder vom seinem Intimbereich muss Kravitz also keinesfalls tolerieren.

3. Wen könnte Kravitz in der Sache belangen?

Kravitz könnte sowohl die Fotografen auf Unterlassung belangen, und auch die Portale, in denen wie in Youtube, Facebook oder Instagram aktuell Fotos und Videos vom #Penisgate eingestellt werden. Vielleicht sieht er es aber auch weiterhin sportlich und als riesige kostenlose Werbemaßnahme: „Sorry about that“.


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