MMS Multimedia Messaging: Rechtliche Aspekte des Digital Rights Management
Jede neue Technologie birgt ihre Chancen, aber auch ihre Risiken. Genauso dies ist auch der Fall beim Übergang der Mobilfunkanbieter auf technisch neue Datenübetragungstechniken. Mit der Einführung des GPRS-Standards haben die Mobilfunkanbieter den Sprung in die Welt der paketorientierten schnellen Übertragungsverfahren gewagt, die man bislang nur aus dem Internet kannte. UMTS wird diesen technologischen Quantensprung technologisch vollenden und Anbietern und Nutzern ungeahnte neue Möglichkeiten bieten.
Doch mit den neuen Übetragungstechnologien stellen sich für die Mobilfunkanbieter auch neue rechtliche Fragen, mit denen bislang nur die Welt der Internetanbieter konfrontiert worden sind. Denn zunehmend werden die Mobilfunkanbieter nicht mehr nur die reinen Sprach- und Telefaxdienste anbieten. Sogenannte Mehrwertdienste werden eigene und fremde Inhalte an die Kunden vermitteln, sie werden künftig lukrative neue Geschäftsfelder für die Mobilfunkanbieter darstellen. Einen ersten neuen Mehrwertdienst haben die Anbieter mit der MMS (Multimedia Messaging Service) bereits eingeführt. Die MMS soll künftig neben die betagte SMS treten und an deren wirtschaftliche und soziale Erfolgsgeschichte anknüpfen. Doch damit stellen sich auch schon erste neue rechtliche Fragen:
1. Welche Rechte müssen die Anbieter lizenzieren, wenn sie eigene Inhalte anbieten wollen?
Diesem wichtigen Fragenkomplex soll die in Kürze erscheinende Abhandlung über „Multimediamessaging und die rechtlichen Aspekte des Digital Rights Management“ näher beleuchten und vertiefen.