Abmahnung Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg wegen Filesharing
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharings aus der Kanzlei Rainer Munderloh aus Oldenburg bekommen? Im Folgenden haben wir Ihnen nähere Informationen über den Inhalt der Abmahnung und eine sinnvolle Verteidigung zusammengestellt:
I. Was sollten Sie tun?
Zusammengefasst empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und im Zweifel lieber eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung bei Rechtsanwalt Munderloh einzureichen. Rufen Sie bitte auch nicht bei Munderloh an, bevor Sie sich mit uns beraten haben. Weiter sollte vor Annahme des von Rechtsanwalt Munderloh angebotenen Vergleichs im Beratungsgespräch die Risiken besprochen werden.
Insbesondere empfiehlt es sich schnell zu agieren um den finanziellen Schaden zu minimieren. Gerne unterstützen wir Sie beratend in diesem Zusammenhang. Rufen Sie uns einfach an:
089 47 24 33
oder schreiben Sie uns: bernhard.knies@new-media-law.net
II. Rechteinhaber und Titel, für die Rechtsanwalt Rainer Munderloh abmahnt:
Rechtsanwalt Rainer Munderloh mahnt für RGF Productions Ltd. insbesondere Pornofilme ab. Seit Dezember 2014 gibt es auch Abmahnungen für die Asteria Media GmbH. Hier wird für das Werk „Linda auf der Venus, Mutti das erste mal auf der Erotikmesse“ abgemahnt. Hier sehen Sie die (eher rudimentäre) Homepage der Kanzlei Rainer Munderloh.
III. Inhalt der Abmahnung:
Aber: Dieser pauschalen Aussage von Rechtsanwalt Munderloh ist in der Form zu widersprechen. Ob und inwieweit ein Anschlussinhaber als Störer, etwa für das Verhalten von Familienangehörigen oder Dritten, haftet ist rechtlich stark umstritten und sollte im Einzelfall geprüft werden. Einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zur Störerhaftung finden Sie hier.
Aber: Von der pauschalen Bezahlung dieses Betrages würden wir Ihnen zunächst abraten. Denn geht man einmal (wie wir) davon aus, dass die Deckelung der Abmahnkosten auch in Ihrem Fall greift, dann ist das Ihnen von Rechtsanwalt Munderloh gemachte Pauschalangebot zur Abgeltung des Falles jedenfalls nicht günstig.
Auch vom Unterschreiben der von Rechtsanwalt Munderloh beigelegten Unterlassungserklärung müssen wir dringend abraten, da ansonsten keine Verteidigung des Falles mehr möglich ist. Die Verteidigungsaussichten sollten vielmehr eingehend im Beratungsgespräch geprüft werden. Im Zweifelsfall würden wir Ihnen dazu raten, den Unterlassungsanspruch aber aus taktischen Erwägungen heraus durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erfüllen.
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