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Nach langen Diskussionen um die Störerhaftung bei W-LANs plant die Bundesregierung jetzt auch die Abschaffung der Störerhaftung für private W-LAN Betreiber.

Bundesregierung einigt sich auf die Abschaffung von Störerhaftung für offene WLAN-Hotspots

Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch den 11.05.2016 auf die Abschaffung der pauschalen Haftung von Betreibern offener WLANS sowohl im nebengewerblichen als auch im privaten Bereich geeinigt.

In letzter Zeit sind Betreiber offenen WLANS wie z.B. Cafés, Restaurants und Geschäfte dazu übergegangen ihren Kunden den Zugang zu ihrem WLAN zu verwehren, da nach geltendem Recht für die Urheberrechtsverstöße durch illegales Kopieren oder Teilen von Filmen und Musik durch ihre Kunden die Gefahr bestand hierfür in Anspruch genommen zu werden. Für private Netzbetreiber war spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) „Sommer unseres Lebens“ I ZR 69/08 v. 29.4.2010 (GRUR 2010, 633), klar, dass diese jedenfalls als Störer hafteten, wenn sie ihre W-LAN Netze nicht mit einem individuellen Passwort und geeigneter Sicherheitstechnik gegen die (unbefugte) Nutzung von Dritten sicherten. Damit war aber auch klar, dass kaum mehr ein Privater sein Netz überhaupt öffnete. In großen Wohnanlagen muss also heute jeder ein eigenes Netz betreiben, immense Mehreinnahmen für die Netzbetreiber waren die Folge und eben auch erhebliche Kosten für die Privathaushalte.

Bereits im vergangenen Jahr legte der Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetztes vor. Dieser wurde aber stark kritisiert, da darin an der bisher geltenden Störerhaftung festgehalten wurde.

Nach einem im März ergangenen Gutachten des Generalstaatsanwalts des EUGH, hinsichtlich eines Verfahrens, in dem Tobias McFadden (Mitglied der Piratenpartei) gegen die WLAN- Störerhaftung klagt, wurde der Druck auf die Bundesregierung erhöht endlich zu einem Kompromiss zu gelangen.

Der aktuelle Regierungsentwurf sieht nun weder Sicherheitsmaßnahmen der Betreiber, wie z.B. eine Passwortsperre, vor, noch müssen die Nutzer vor Gebrauch eine Erklärung darüber abgeben sich rechtstreu zu verhalten.

Damit genießen nun auch private und nebengewerbliche Betreiber das Providerprivileg der gewerblichen Anbieter. Weiterhin könnte durch diese Entscheidung auch der enormen Abmahnwelle ein Riegel vorgeschoben werden.

Der SPD Netzpolitiker Lars Klingel sieht darin einen Durchbruch für mehr freies WLAN in Deutschland. Bereits in der folgenden Sitzungswoche des Parlaments sollen die Änderungsanträge beschlossen werden. Folglich könnte bereits ab Herbst das neue Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung in Kraft treten.

 


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