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Abmahnung Fuhrmann Wallenfels

 

Betreff „Abmahnung wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung“

Die Rechtsanwälte Fuhrmann Wallenfels waren nach der Kanzlei Himburg bereits die zweite neue Abmahnkanzlei im September 2010. Sie mahnen aktuell für die Baseprotect UG ab, die wiederum geltend macht, Rechte von der City Interacive S.A. für das Abmahngeschäft erworben zu haben. Aktuell werden Computerspiele wie „Terrorist Takedown 3“ abgemahnt.

In der Abmahnungen wird von Ihnen eine Unterlassungserklärung und ein pauschaler Vergleichsbetrag von Euro 650,00 gefordert.

Der Empfänger wird aufgefordert, die in der Anlage beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Zunächst informieren Fuhrmann Wallenfels darüber, dass ihre Mandantin Baseprotect UG Rechte von der City Interactive S.A. zur Abmahnung in Tauschbörsen erworben habe.

Unter 1. werden die Log Daten mitgeteilt:

Titel: Terrorist Takedown 3

Datum und Uhrzeit: xxx xxx

Dateiname: www.top-hitz.com … Terrorist_Takedown:3_GERMAN-GENESIS

IP-Adresse: 79.226.39.74

Hashwert: xxx

Ihre Beutzerkennung: xxx

Unter 2. informieren Fuhrmann Wallenfels  darüber, dass sie durch ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren beim Landgericht Köln nach § 101 Abs. 9 UrhG an Ihre Adresse gelangt sind.

Unter 3. wird Ihnen von Fuhrmann Wallenfels  mitgeteilt, dass Sie als  Anschlussinhaber als Störer stets auch dann haften, selbst wenn Sie selber gar nicht getauscht haben.

ABER: Dieser Auffassung von Fuhrmann Wallenfels  ist in dieser Form zu widersprechen. Ob und inwieweit ein Anschlussinhaber als Störer etwa für das Verhalten von Familienangehörigen oder Dritten haftet ist rechtlich immer noch stark umstritten und sollte im Einzelfall geprüft werden. Einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand finden Sie HIER.

Weiter wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie verpflichtet seien, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und diese binnen weniger Tage bei Fuhrmann Wallenfels  abzugeben.

Unter 5. führen Fuhrmann Wallenfels  aus, dass Sie verpflichtet sind, Schadensersatz im Bereich von „teilweise über eintausend Euro“ zu bezahlen (S. 3) und weiter die angefallenen Anwaltskosten zwischen Euro 646,00 und Euro 839,80 liegen können.

Vor diesem Hintergrund schlagen Ihnen Fuhrmann Wallenfels  einen Vergleich mit einer pauschalen Zahlung von „nur“ Euro 650,00 vor.

ABER wir halten dieses Angebot nicht für billig: Denn Schadensersatz schuldet nach der Rechtsprechung des BGH „Sommer unseres Lebens“ (lesen hierzu mehr) nur derjenige der selber nachweislich getauscht hat. Es gibt also keine Störerhaftung auf Schadensersatz, und die Anwaltskosten, und das „vergessen“  Fuhrmann Wallenfels   zu erwähnen, sind nach § 97a Abs. 2 UrhG auf Euro 100,00 zu beschränken.

Geht man einmal (wie wir) davon aus, dass die Deckelung der Abmahnkosten auch in Ihrem Fall greift, dann ist das von Fuhrmann Wallenfels  geltend gemachte Pauschalangebot zur Abgeltung des Falles jedenfalls nicht günstig.

Zusammengefasst empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und im Zweifel lieber eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung bei Fuhrmann Wallenfels inzureichen. Weiter sollte vor Annahme des von Fuhrmann Wallenfels angebotenen Vergleichs im Beratungsgespräch die Risiken besprochen werden.

Insbesondere empfiehlt es sich schnell zu agieren um den finanziellen Schaden zu minimieren. Gerne unterstützen wir Sie beratend in diesem Zusammenhang. Rufen Sie uns einfach an: 089 47 24 33 oder schreiben Sie uns: bernhard.knies@new-media-law.net

 

Unsere vollständige Adresse:

Dr. Bernhard Knies & Dr. Albrecht Rechtsanwälte

Widenmayerstr. 34 – 80538 München

Tel.: 089 47 24 33

Fax: 089 470 18 11

Email: bernhard.knies@new-media-law.net

Ihr Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner in Fragen des Filesharings ist Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies mit einer jahrelangen praktischen und wissenschaftlichen Erfahrung im Bereich des Musikrechtes, beginnend seit seiner Dissertation über die „Rechte der Tonträgerhersteller in internationaler und rechtsvergleichender Sicht“ (Beck Verlag 1999) und seit 2003 zahlreichen Publikationen und Interviews zum Thema Filesharing.

© Dr. Bernhard Knies 2010

 
 

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