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Abmahnung Philipp Marquort

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharings aus der Kanzlei Philipp Marquort aus Kiel bekommen? Im Folgenden haben wir Ihnen nähere Informationen über den Inhalt der Abmahnung und eine sinnvolle Verteidigung zusammengestellt:

I. Was sollten Sie tun?

Zusammengefasst empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und im Zweifel lieber eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung bei Rechtsanwalt Marquort einzureichen. Weiter sollte vor Annahme des von Rechtsanwalt Marquort angebotenen Vergleichs im Beratungsgespräch die Risiken besprochen werden.

Gerade bei Marquort haben wir bislang noch keine Klagen gegen unsere Mandanten registrieren können. Eine Verteidigung scheint deshalb im Moment sehr aussichtsreich.

Insbesondere empfiehlt es sich schnell zu agieren um den finanziellen Schaden zu minimieren. Gerne unterstützen wir Sie beratend in diesem Zusammenhang. Rufen Sie uns einfach an: 089 47 24 33 oder schreiben Sie uns: bernhard.knies@new-media-law.net

II. Rechteinhaber, die Rechtsanwalt Philipp Marquort vertritt:

Die Kanzlei Philipp Marquort aus Kiel hat sich seit etwa Ende 2010 auf die Abmahnung von Pornofilmen spezialisiert. Sie mahnt regelmäßig für folgende Rechteinhaber ab:

Triple X Entertainment Ltd.,

Triple X Entertainment UG,

Notrefun Entertainment Media GmbH und

Medienvertrieb T.W. (Tim Wosnitza)

III. Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung werden Sie aufgefordert, eine in der Anlage bereits beiliegende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, und ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von EUR 750,00 bzw. EUR 992,80 anzunehmen.

Rechtsanwalt Marquort informiert Sie darüber, dass Grund der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung an einem Werk sei, an dem seine Mandantin Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte ist.

Leider wurde festgestellt, dass dieses Werk in einer Tauschbörse zum Download angeboten und heruntergeladen wurde.

Im Rahmen der Ermittlungen konnten durch eine hiermit betraute Firma folgende Daten beweissicher festgestellt und dokumentiert werden:

Datum und Uhrzeit: xxx

IP-Adresse: xxx

Port: xxx

DVD-Titel: xxx

Tauschprogramm: xxx

Auf Grund dieser Daten, so Rechtsanwalt Marquort, wurde im Verfahren vor dem zuständigen Landgericht ein Auskunftsverfahren eingeleitet und hierbei festgestellt, dass die oben genannte dynamisch IP-Adresse zum Verletzungszeitpunkt Ihrem Anschluss zugeordnet worden ist. Daher stehen der Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Marquort Unterlassungs- Schadensersatz-, Vernichtungs- und Auskunftsansprüche zu.

Sie werden aufgefordert, das Werk unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen und zu vernichten.

Weiterhin erklärt Rechtsanwalt Marquort, dass Sie, innerhalb einer kurz gesetzten Frist, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und an ihn zurück senden sollen, andernfalls würde Rechtsanwalt Marquort seiner Mandantschaft raten unverzüglich gerichtlich gegen Sie vorzugehen.

Aber: Vom Unterschreiben des beigelegten Vordruckes müssen wir dringend abraten, da ansonsten keine Verteidigung des Falles mehr möglich ist. Die Verteidigungsaussichten sollten vielmehr eingehend im Beratungsgespräch geprüft werden. Im Zweifelsfall würden wir Ihnen dazu raten, den Unterlassungsanspruch aber aus taktischen Erwägungen heraus durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erfüllen.

Rechtsanwalt Marquort weist Sie darauf hin, dass Sie als Anschlussinhaber auch dann haften, wenn ein Fehlverhalten Dritter vorliegt und Sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben.

Aber: Dieser pauschalen Aussage von Rechtsanwalt Marquort ist in der Form zu widersprechen. Ob und inwieweit ein Anschlussinhaber als Störer, etwa für das Verhalten von Familienangehörigen oder Dritten, haftet ist rechtlich stark umstritten und sollte im Einzelfall geprüft werden. Einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zur Störerhaftung finden Sie hier.

Rechtsanwalt Marquort macht deutlich, dass des Weiteren ein Anspruch Schadens- und Aufwendungsersatz besteht, sowie für die Inanspruchnahme seiner Tätigkeit in dieser Sache.

Um Ihnen klar zu machen, in welcher Höhe Zahlungsansprüche gegen Sie bestehen, zählt er im Folgenden zuerst stufenweise die entstehenden Rechtsanwaltskosten bei Streitwerten zwischen EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00 auf. Dann verweist er auf die entstandenen Ermittlungskosten und Kosten für das vorgeschaltete Gerichtsverfahren in Höhe von EUR 125,80. Und zuletzt geht er auf den bestehenden Schadensersatzanspruch ein, den er mit rund EUR 2.000,00 bemisst.

Hierauf teilt Rechtsanwalt Marquort mit, dass seine Mandantin aber bereit ist, sofern Sie die Unterlassungserklärung fristgerecht abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR meist EUR 750,00 bzw. EUR 992,80 innerhalb der angegebenen Frist auf sein Konto überweisen, von der weiteren Verfolgung der Angelegenheit abzusehen.

Von der pauschalen Bezahlung dieses Betrages würden wir Ihnen zunächst abraten. Denn geht man einmal (wie wir) davon aus, dass die Deckelung der Abmahnkosten auf Euro 100,00 auch in Ihrem Fall greift, dann ist das Ihnen von Rechtsanwalt Marquort gemachte Pauschalangebot zur Abgeltung des Falles jedenfalls nicht günstig. Näheres zu Diskussion um die alte 100,00 Euro Regelung finden Sie hier.


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