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Abmahnung Filesharing – Inkasso Schreiben

Das Thema „Inkasso“- Der „Inkasso-Trick“:

Einige Rechteinhaber entscheiden sich zwischenzeitlich dazu, nach erfolglosen Versuchen der zunächst beauftragten Kanzleien die Abmahnkosten einzutreiben, in der zweiten Stufe Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderungen zu beauftragen. So hat sich etwa bei Abmahnungen von Schulenberg und  Schenk für Berlin Media Art aus dem Jahr 2009 der Rechteinhaber jüngst dafür entschieden, nach erfolglosen Versuchen der Rechtsanwälte Schulenberg Schenk die Abmahnkosten einzutreiben, die Sache dem Inkassounternehmen FOCUS zu übergeben. Die Inkassoschreiben werden von FOCUS direkt an die betroffenen Abgemahnten verschickt, so dass für den ein oder anderen der Eindruck entsteht, es handele sich um einen neuen Fall. Bei Fällen, die zunächst vom Abmahner Baumgarten Brandt vertreten wurden, erhalten Betroffene jüngst Schreiben von Rhein Inkasso aus Mannheim. Debcon ist ebenfalls eines der mit Filesharing Fällen befassten Inkasso Unternehmen.

Viele Betroffene reagieren entsetzt und glauben, sie müssten jetzt zahlen und hätten den Fall schon verloren, weil die Schreiben teilweise so formuliert sind, dass aus laienhafter Sicht der Eindruck entsteht, der Fall sei rechtlich abgeschlossen.
 

Den meisten Betroffenen ist aber gar nicht klar, dass die Übergabe eines Filesharing Falles vom zunächst beauftragten Anwalt zum Inkasso-Unternehmen letztlich ein untauglicher Versuch ist, die Gelder doch noch einzutreiben. Denn das Inkasso Unternehmen hat rechtlich betrachtet wesentlich weniger Möglichkeiten als der ursprünglich beauftragte Anwalt: Denn nur Rechtsanwälte dürfen Klagen einreichen oder Mahnbescheide beantragen. Und regelmäßig sind in Filesharing Fällen nur Klagen vor den Zivilgerichten das geeignete Mittel, die Forderungen doch noch umzusetzen. Wir raten insofern regelmäßig dazu, die Inkasso Schreiben schlicht zu ignorieren. Nur wenn amtliche Schreiben wie etwa gerichtliche Mahnbescheide oder zivilrechtliche Klagen eingehen, ist sofortiges Handeln und anwaltliche Beratung notwendig.

 


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