Sie wurden von BaumgartenBrandt abgemahnt?
I. Inhalt der Abmahnung
Mit dem Schreiben wird der Empfänger von BaumgartenBrandt abgemahnt, zur Zahlung von Schadensersatz und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
BaumgartenBrandt informieren in Punkt 1. ihrer Abmahnung über die Abmahnerin, welche Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte des abzumahnenden Werkes ist.
Sie führen an, dass der Empfänger diese Rechte verletzt habe, was mittels eines unabhängigen Sicherheitsdienstleisters und einer dementsprechenden Software, die Datum, Uhrzeit und IP-Adresse der Verletzungshandlung ermittelt hat, und eines gerichtlichen Beschlusses, der dem Schreiben beigelegt wird, festgestellt werden konnte (unter 2.).
Sodann stellen BaumgartenBrandt unter 3. fest, dass der Abgemahnte aufgrund dieser Rechtsverletzungen der Mandantin zur Unterlassung, zur Kostenerstattung, zum Schadensersatz und zur Auskunft verpflichtet sei.
BaumgartenBrandt erklären, dass der Abgemahnte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung schulde (3.1.). Dies unabhängig davon, ob der Abgemahnte als Anschlussinhaber womöglich nicht selbst die Rechtsverletzung begangen habe.
Aber: Dieser Auffassung von Baumgarten Brandt ist in der Form zu widersprechen. Ob und inwieweit ein Anschlussinhaber als Störer etwa für das Verhalten von Familienangehörigen oder Dritten haftet ist rechtlich stark umstritten und sollte im Einzelfall geprüft werden. Einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zur Störerhaftung finden Sie hier.
Des weiteren sei der Abgemahnte zum Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung verpflichtet (3.2.). Diese errechneten sich aus einem Streitwert von mindestens 50.000 Euro anzusetzen und es ergibt sich damit ein Nettobetrag in Höhe von 1.359,80 Euro zuzüglich Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 Euro. Weiter verweist BaumgartenBrandt darauf, dass es sich um eine teuere und bekannte Produktion handele und ein Gericht womöglich von einem noch höheren Streitwert ausgehe.
Vorsorglich wird Artikel 97 a II UrhG als nicht anwendbar erklärt, da der Fall weder einfach gelagert sei, noch eine unerhebliche Rechtsverletzung vorliege. Dass dies nicht der Fall sein dürfte, können Sie hier nachlesen.
Geht man einmal (wie wir) davon aus, dass die Deckelung der Abmahnkosten auch in Ihrem Fall greift, dann ist das von Baumgarten Brandt gemachte Pauschalangebot zur Abgeltung des Falles jedenfalls nicht günstig.
Als Schadensersatz kündigt Baumgarten Brandt unter 3.3. einen mindestens fünf- bis sechsstelligen Betrag an, da für eine Produktion dieses Ausmaßes ein solcher Betrag als angemessen angesehen werden könne, insbesondere wenn sich der Film noch in der Verwertungsphase befindet. Darüber hinaus droht er im Fall einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung weitere Ermittlung hinsichtlich dem genauen Umfang der Verwertung des Filmes an.
Hiervon müssen wir dringend abraten, da ansonsten keine Verteidigung des Falles mehr möglich ist. Die Verteidigungsaussichten sollten vielmehr eingehend im Beratungsgespräch geprüft werden. Im Zweifelsfall würden wir Ihnen dazu raten, den Unterlassungsanspruch aber aus taktischen Erwägungen heraus durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erfüllen.
In Bezug auf die Ersatzansprüche unterbreitet Baumgarten Brandt unter Punkt 5. seines Schreibens regelmäßig ein Vergleichsangebot für Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatzanspruch in Höhe von € 1.200,00. Wird diese Zahlung nicht geleistet, so werden gerichtliche Schritte angedroht.
II. Handlungsempfehlung:
Zusammengefasst empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und im Zweifel lieber eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung bei Baumgarten und Brandt einzureichen. Weiter sollten vor Annahme des angebotenen Vergleichs im Beratungsgespräch die Risiken besprochen werden.
Gerade bei Baumgarten und Brandt haben wir zudem in der Vergangenheit festgestellt, dass es zu Mehrfachabmahnungen gekommen ist, dass also Ihr Problem nicht durch die kommentarlose Zahlung und Unterzeichnung der Unterlassungserklärung gelöst wird. Wurden also mehrere Filme über Ihren Anschluss getauscht, so kann es teuer werden, wenn Sie nicht richtig reagieren. Denn der Abmahner Baumgarten und Brandt tendiert dazu, die Filme, die er bei Ihnen gefunden hat, „scheibchenweise“ jeweils mit separaten Abmahnungen geltend zu machen, um damit jeweils erneute Abmahnkosten zu produzieren.
ABER: Dieser Strategie kann man mit einer eigenen Strategie zuvorkommen, indem man eine vorbeugende Unterlassungserklärung für die weiteren Abmahnungen abgibt.
Insbesondere empfiehlt es sich schnell zu agieren um den finanziellen Schaden zu minimieren. Gerne unterstützen wir Sie beratend in diesem Zusammenhang. Rufen Sie uns einfach an: 089 47 24 33 oder schreiben Sie uns: bernhard.knies@new-media-law.net
24.04.2015: Klageabweisung Baumgarten Brandt: Amtsgericht München v. 17.4.15 bestätigt dreijährige Verjährung bei Filesharing Klagen
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