Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

Den 50. „Geburtstag“ der Verabschiedung des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vom 9. September 1965 hat das Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb am 21.9.2015 mit einem Festvortrag von Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz begangen, der dort besonders freundlich empfangen wurde. Zugleich wurde die Festschrift „50 Jahre Urheberrechtsgesetz – Vom Magnettonband zu Social Media“ übergeben.

Der Festvortrag von Heiko Maas zu den aktuellen Fragen der deutschen Urheberrechtspolitik skizzierte die Felder, auf denen die Bundesregierung Reformen des Urheberrechts plant, nämlich 1.) eine Reform der Urhebervertragsrechts, 2.) die Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften 3.) eine Reform der Schranken im Bereich der Bildung und der Wissenschaft und 4.) die Anpassung des Urheberrechts an die neuen digitalen Anforderungen.

1. Reform der Urhebervertragsrechts

Maas berichtete zunächst darüber, dass das BMJ einen Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht vorbereitet, der in Kürze erscheinen und öffentlich diskutiert werden soll. Die Einführung des Anspruchs auf angemessene Vergütung in § 32 UrhG habe aus Sicht der Bundesregierung noch keine wirklich befriedigenden Ergebnisse gebracht. Es gebe in der Branche immer noch zu viele Verträge mit „Total Buy Outs“ zu Lasten der Urheber. Der Referentenentwurf solle die Position der Urheber durch ein Bündel von Maßnahmen stärken. So sollen Verbandsklagen möglich werden, um die schlechte Position der Urheber zu verbessern. Den Kreativen solle zudem ein Recht eingeräumt werden, die einmal eingeräumten Nutzungsrechte nach Ablauf von fünf Jahren an einen anderen Verwerter zu übertragen, falls dieser dem Urheber bessere Konditionen biete. Pauschalierte Honorare sollen aber möglich bleiben, so lange der Gedanke eines fairen Urheberrechts gewahrt bleibe.

2. Recht der Verwertungsgesellschaften

Die Richtlinie 2014/26/EU vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten muss bis zum April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Dies will das BMJ auch zu einer ergänzenden Reform nutzen. So soll das UrhWG (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) durch ein modernes Gesetz abgelöst werden. In diesem Zusammenhang werde wohl auch über eine Reform der Privatkopie nachgedacht. Der Justizminister dankte hier besonders Josef Drexel, Direktor am MPI für die Unterstützung der Bundesregierung in Brüssel.

3. Schranken für Bildung und Wissenschaft

Reformiert werden sollen offenbar auch die Schranken des Urheberrechtsgesetzes in Bezug auf die Bildung und Wissenschaft. Nutzung von Werken in wissenschaftlichen Intra-Netzen könnten erleichtert werden. Die Erfahrungen des Pilotprojektes der Universität Osnabrück zu § 52a UrhG sollen in diese Neuregelung einfliessen.

4. Urheberrecht und die neuen digitalen Erfordernisse

Die Anpassung des Urheberrechts an neue digitale Erfordernisse stelle einen weiteren Schwerpunkt dar. Im Rahmen einer interdisziplinären Studie solle erkundet werden, welche Ideen von Start Ups zu welchen Geschäftsmodellen von morgen führen könnten. Trends und Tendenzen für künftigen Regulierungsbedarf sollen so frühzeitig erkannt werden.

5. Reformen auf der Ebene der EU

Hier wird der „Digitale Binnenmarkt“, die auf drei Säulen beruhende Großbaustelle der Kommission, von der Bundesregierung sorgfältig beobachtet. Erste konkrete Vorschläge in Bezug auf das Urheberrecht werden für den Dezember erwartet.

Schon in der zweiten Augusthälfte haben Konsultationen der Kommission zur Kabel- und Satellitenrichtlinie stattgefunden. Der Territorialitätsgedanke sei hier Thema gewesen.

Weiter stehen Plattformen und Intermediäre auf der Agenda. Die wachsende Bedeutung von Facebook und Google habe große Bedeutung für den digitalen Markt. Änderten diese ihre Geschäftsbedingungen, so könne dies heute gewichtiger Auswirkungen haben, als Maßnahmen des Gesetzgebers. In das Vorhaben der EU zum „Digitalen Binnenmarkt“ möchte sich Deutschland jedenfalls mit eigenen Ideen einbringen.

Die vollständige Harmonisierung des Urheberrechts auf europäischer Ebene wird – wohl zu Recht – eher kritisch gesehen. Auf der EU Ebene müsse man wohl weiter eine Politik der kleinen Schritte verfolgen. Kritisch sieht der Justizminister aber auch eine schwerpunktmäßige Fortbildung des Urheberrechts durch den EuGH. Über Fragen wie Streaming und Framing müsse aus seiner Sicht politisch entschiedenen werden.

Für reformbedürftig hält Maas auch die Richtlinie zur Informationsgesellschaft. Zur Zeit von deren Entstehung seien Compuserve und AOL die treibenden Technikkonzerne gewesen. MP3 und Peer to Peer habe es ebenso wenig gegeben wie das IPhone. Jeder besitze heute die Möglichkeit per PC Kopien herzustellen und diese weltweit zu verbreiten.

Als grundsätzliche Idee für die Zukunft könne der Slogan „Vergüten statt verbieten“ dienen: Die Kontrolle der Exklusivität sei mit hohen Kosten verbunden und in der Praxis gescheitert. Die Konsumenten seien aber auch bereit für digitale Inhalte zu bezahlen.

Der Gedanke des Datenschutzes müsse aber beim Konsum auch eine Rolle spielen. Die Modelle von Kindle und Amazon, der Zahlung pro gelesener Seite sieht Maas kritisch, da sie den Konzernen Informationen liefern, wer was liest.

Die Komplexität des Urheberrechts müsse gebändigt werden. Neue Dienste sollen einfacher lizenziert werden können, insbesondere auch auf europäischer Ebene.

Fazit: Viele Vorhaben der Bundesregierung sind vom Europäischen Gesetzgeber bereits vorgegeben. Greifbar erscheinen die Ideen zum Urhebervertragsrecht. Noch etwas konturlos wirken die Vorschläge zur Anpassung an die neuen digitalen Erfordernisse und einer Reform der Richtlinie zur Informationsgesellschaft. Wer jedoch die Prozeduren der Europäischen Gesetzgebung kennt, weiss, dass die Verabschiedung neuer Gesetze noch immer Zeit gebraucht hat. Insofern wird man sich auf eine spannende Diskussion freuen dürfen.

MPI Gruppenbild

Im Bild (v.l.) Josef Drexel, Hans-Dieter Beck, Heiko Maas, Thomas Dreier, Reto Hilty, Hubert Weiss (BMJ).


Diesen Artikel teilen: