Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

Die Sasse Abmahnung sind regelmäßig identisch aufgebaut. Wir haben Ihnen hier den Inhalt einer Sasse Abmahnung genau erläutert und analysiert:

Die Sasse Abmahnung besteht im Jahr 2014 normalerweise aus sieben Seiten.

1. Rechteinhaber / Mandanten von Sasse

Zunächst teilt Ihnen Sasse mit, für welchen Rechteinhaber er im aktuellen Fall tätig ist (aktuell meist WVG Medien) und dann um welches Werk es sich in Ihrem Fall handelt. Sasse hat sich in letzter Zeit (neben Spielfilmen) auf das Abmahnen von Serien spezialisiert, häufig wird etwa für WVG Medien die Serie „The Walking Dead“ abgemahnt.

2. „Technischer Teil“ der Abmahnung „Der Sachverhalt“:

Im (je Fall individuellen) tatbezogenen „technischen“ Teil werden Ihnen

Titel / Hashwert / Dateiname / IP Adresse / P2P Client / Zeitpunkt und Nutzerkennung des Downloads mitgeteilt und die Tatsache, dass Sasse den Download durch seinen technischen Dienstleister, die Guardeley Ltd. hat dokumentieren lassen.

3. Erläuterungen zur Rechtslage

Auf der Seite 2 erläutern Ihnen Sasse Rechtsanwälte, wie sie an Ihre Adressdaten gekommen sind, nämlich über ein Auskunftsverfahren bei Ihrem Provider nach § 101 UrhG.

Unter erklären Sasse die rechtlich schwierige tatsächliche Vermutung, die der BGH erstmals im Urteil „Sommer unseres Lebens“ aufgestellt hat, die aber in der Bearshare Entscheidung eher ungünstig für die Rechteinhaber ausgelegt wird. Weiter machen Sasse Ausführungen zur Störerhaftung wenn Kinder getauscht haben. Diese Störerhaftung besteht allerdings nach der BGH Morheus Entscheidung normalerweise nicht.

Die Ausführungen zur Rechtslage sind insofern eindeutig aus der Sicht des Abmahners geschrieben. Lassen Sie sich also von den Ausführungen nicht verwirren. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine individuelle Betrachtung Ihres Falles ein gänzlich anderes Ergebnis ergibt.

Auf der dritten Seite erläutern Sasse die Ansprüche, die nun gegen Sie geltend gemacht werden (nämlich Schadensersatz, Unterlassung und Anwaltskosten) nach §§ 97 ff. UrhG.

In Bezug auf den Schadensersatz behaupten Sasse, dass ein Schadensersatz von € 500,00 angemessen sei. Aber: Es gibt keinen einheitlichen Wert für den Schadensersatz. Sie können das in unserer Rechtsprechungs-Übersicht zu Filesharing Abmahnungen nachlesen.

Auch die Anwaltskosten, die Sasse aus einem Gegenstandswert von € 15.000,00 mit meist € 869,59 berechnet, sind mit Sicherheit deutlich zu hoch bemessen. Denn der Gesetzgeber hat in § 97a Abs. 3 UrhG n.F. nunmehr endgültig klargestellt, dass gegenüber Verbrauchern nur Abmahnkosten von bis zu € 124,00 inklusive Auslagen angemessen sind.

Auf der S. 4 teilt Ihnen Sasse mit, man biete Ihnen dessen ungeachtet freundlicherweise einen reduzierten Betrag von (meist) € 800,00 an. Diese Summe kann aber immer noch viel zu teuer sein, wenn Sie tatsächlich gar nichts schulden.

Auf der letzten Seite findet sich die Unterlassungserklärung. Unterzeichnen Sie dies bitte keinesfalls, sonst können wir Ihnen nicht mehr helfen. Falls Sie auch eine Sasse Abmahnung erhalten haben rufen Sie uns doch einfach an, wir bieten dazu eine kostenlose telefonische Erstberatung an: 089 47 24 33.

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