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Internetrecht

Das sogenannte „Internetrecht“ setzt sich aus einer Vielzahl von verschiedenen Rechtsgebieten zusammen. Es besteht insbesondere aus dem Bürgerlichen Recht, und dem Marken- und Urheberrecht.

Wichtige spezifische Regelungen sind das Telemediengesetz (TMG), das Telekommunikationsgesetzes (TKG), das Urheberrecht (UrhG), Markenrecht (MarkenG), das Strafrechts (StGB) sowie das Domainrecht und das Datenschutzrecht, welche in unterschiedlichen Einzelgesetzen geregelt sind.

Für Dienstenanbieter, die Inhalte im Internet anbieten, ist insbesondere das TMG von Bedeutung, da dieses Vorgaben zu Informationspflichten gibt ( §§ 4 ff. TMG), die Verantwortlichkeit der Anbieter für fremde und eigene Inhalte näher regelt ( §§ 7 ff. TMG) und die bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften enthält (§§ 11 ff. TMG).

Telekommunikationsanbieter hingegen betreffen die Regelungen im TKG, die bereichsspezifische Vorschriften der Telekommunikation, auch zum Datenschutz, enthalten.

Immer wieder von erheblicher Bedeutung im Zusammenhang mit dem Internet ist auch das Urheberrecht. Gerade die Nutzung fremder Inhalte und sog. File-Sharing bzw. die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche bei Verletzungen stellen Hauptschwerpunkte im Kontext mit dem Medium Internet dar.

Ebenso betroffen von vielen Rechtsverletzungen sind Markenrechtsinhaber. Die besonderen Vorschriften zur Anspruchsdurchsetzung finden sich im Markengesetz.

Das Domainrecht hingegen ist eine Querschnittsmaterie, die vom Vertragsrecht über das Kennzeichenrecht bis zum Prozessrecht eine hohe wirtschaftliche Praxisrelevanz hat und rechtliche Fragen aufwirft.

Auf Herausforderungen des Internets hat der Gesetzgeber auch durch viele Neuerungen im Strafrecht reagiert. Um die besondere Qualität der Internetkriminalität abzubilden und der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen wurden eigene Straftatbestände geschaffen, wie etwa die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen ( § 201a StGB) oder das Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a, 202b, 202 c StGB) unter Strafe stellen.

Eine große Medienpräsenz kommt stets dem Datenschutzrecht zu. Das deutsche Datenschutzrecht ist bislang in bereichsspezifischen Gesetzen geregelt und in Unterabschnitten eingearbeitet (TMG, TKG). Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat insofern Auffangfunktion. Inwiefern der Gesetzgeber eine Neugestaltung dieser Gesetze (TMG, TKG usw.) aufgrund der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung vornimmt bzw. diese grundsätzlich hinfällig werden, bleibt abzuwarten. Diese Verordnung wird unmittelbar gelten und somit sämtliches deutsches Datenschutzrecht obsolet machen.

Die Nutzung von Fotos, Bildern, Texten und Musik im Internet wird überwiegend durch das Urheberrecht geregelt.

Die Rechtsgrundlagen für allgemeine vertragliche Regelungen sind dagegen im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden.

Schwerpunkte unserer Beratung im Internetrecht sind die rechtliche Gestaltung und Absicherung von Websites unserer Kunden durch Rechteklärung und Lizenzverträge, sowie das sekundäre Vertragsrecht der AGB. Wir klären die domainrechtlichen Fragen und melden für Sie deutschland- und europaweit Marken an. Die fundierte Prüfung des Inhalts Ihrer Websites schützt Sie vor Haftung für fremde und eigene Inhalte, sowie für Links auf Ihrem Webauftritt. Wir beraten beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet unter Einbeziehung von Haftung und Gewährleistung nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, sowie den Hinweispflichten des Fernabsatzgesetzes. Zum Feld des Internetrechts gehört schließlich auch die Frage nach der Schutzfähigkeit des Webdesigns.


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