I. Videoblog zu Rasch Rechtsanwälte Abmahnung
Sehen Sie hier unsere Videoinformationen spezifisch zur Rasch Abmahnung:
Sie haben eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten? Wir bieten Ihnen hier zahlreiche Informationen zu einer sinnvollen Verteidigungsstrategie.
Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg sind einer der „Pioniere“ im Bereich der Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen in Filesharingsystemen. Unser Büro vertritt Mandanten gegen Rasch seit den ersten Abmahnungen überhaupt im Jahr 2005. Damals mahnte Rasch bis zum Jahr 2008 für die Mandanten Sony BMG Entertainment (heute bei Waldorf), Universal Music, Warner Music Group Germany und EMI Music Germany ab. Ab dem Jahr 2009 beschränken sich die Abmahnungen der Kanzlei meist auf den Mandanten Universal Music GmbH. Gelegentlich wird seit 2011 auch für EMI Music abgemahnt.
In den Abmahnungen ab dem Jahr 2009 wird regelmäßig nur noch ein einziges Album abgemahnt (zuvor waren es teils hunderte von Musiktiteln). Dadurch sinken auch die Kosten die mit der Abmahnung geltend gemacht werden. Allerdings kommt es (eher selten) auch zu einer Zweitabmahnung für den Mandanten EMI.
Seit Mitte 2014 gibt es eine neue Abmahnung von Rasch, also die „dritte Generation“ der Abmahnung.
II. Inhalt der Rasch Rechtsanwälte Abmahnung:
III. Richtige Reaktion auf die Rasch Rechtsanwälte Abmahnung
Wir haben Ihnen hier Tips für die richtige Reaktion auf eine Rasch Abmahnung zusammengestellt. Mehr >
Denken Sie dabei immer daran, dass Sie es bei Rasch mit einem Profi zu tun haben, dem Sie selber ebenso professionell begegnen sollten.
IV. Aktuelles und News zum Thema Rasch Rechtsanwälte:
05.06.215: Der BGH verhandelt am 11.06.2015 drei neue Fälle von Rasch Rechtsanwälten zum Filesharing: Ausblick
V. Video zum Thema Abmahnungen Filesharing allgemein
Sehen Sie hier den Vortrag von Dr. Knies in der Fachhochschule Augsburg zu den Hintergründen von Filesharing Abmahnungen:
Unsere vollständige Adresse:
Dr. Bernhard Knies Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Widenmayerstr. 34 – 80538 München
Tel.: 089 47 24 33
Fax: 089 470 18 11
Ihr Ansprechpartner in Fragen des Filesharings ist Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht – mit einer jahrelangen praktischen und wissenschaftlichen Erfahrung im Bereich des Musikrechtes, beginnend seit seiner Dissertation über die „Rechte der Tonträgerhersteller in internationaler und rechtsvergleichender Sicht“ (Beck Verlag 1999) und seit 2003 zahlreichen Publikationen und Interviews zum Thema Filesharing.
Kostenlose Erstberatung
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