Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

Update 6.11.2019:

Nach eigenen Angaben teilt die Kanzlei Schutt-Waetke mit, dass sie seit 2017 keine Filesharing Abmahnungen mehr verschickt.

Update 17. März 2017: Warnung vor Email Fake Abmahnung Schutt Waetke

Aktuell grassieren im Netz zahllose Fake-Abmahnungen, die optisch und inhaltlich den Anschein erwecken, dass sie von der Kanzlei Schutt Waetke stammen. Die Fake Abmahnungen werden allesamt per Email verschickt, es soll der Abmahnung zufolge eine Software Adobe Photosoph CS 6, das angeblich über das Netzwerk des Betroffenen getauscht worden sein soll. Der Betroffene wird aufgefordert, 4.164,00 Euro zu bezahlen und ein Dokument abzurufen. Auf diese Abmahnung sollten Sie keinesfalls reagieren, insbesondere auch nicht den Link aufrufen, da über diesen Schadsoftware auf Ihren Rechner gelangen könnte. Ein Bespiel dieser Schutt Waetke Fake Abmahnung haben wir Ihnen hier einmal hinterlegt.

Die echten Abmahnungen von Schutt Waetke sehen anders aus, wobei anzumerken ist, dass das Büro aktuell nach unserer Kenntnis keine Abmahnungen verschickt, die Abmahntätigkeit also zumindest derzeit eingestellt hat.

Schutt Waetke war jedenfalls ein „Urgestein“ unter den deutschen Abmahnkanzleien. Wir haben seit 2007 mit guten Erfolgen hunderte abgemahnte Verbraucher gegen das Büro von Schutt Waetke verteidigt. Im Jahr 2014 betreffen die Abmahnungen von Schutt Waetke überwiegend Spielfilme von Tobis Film wie etwa das Werk „12 YEARS A SLAVE“.

I. Video zur Schutt Waetke Abmahnung

In diesem Video haben wir Ihnen damals aktuelle Informationen zur Abmahnung von Schutt Waetke zusammengestellt:

II. Firmen und Rechteinhaber die Schutt Waetke vertritt

Hier finden Sie eine Liste der Rechteinhaber für die Schutt Waetke vertritt und vertreten hat. Mehr >

III. Inhalt der alten Abmahnung seit 2014

Mit den neuen Abmahnungen seit dem Jahr 2014 reagieren Schutt Waetke auf die neuen Anfoderungen an die Bestimmtheit und Klarheit von Abmahnungen, die in § 97a Abs. 2 UrhG geregelt wurden.

In der Schutt Waetke Abmahnung werden Sie aufgefordert, die in der Anlage bereits beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen pauschalen Vergleichs-Betrag von meist 700,00 bis 800,00 Euro zu bezahlen.

Schutt Waetke informieren Sie zu Beginn der Abmahnung darüber, dass über Ihren Internet-Anschluß ohne die Erlaubnis seiner Mandantschaft ein Film in einer Tauschbörse getauscht wurde.

Sie teilen mit:

Name und Firma des Verletzen (also der jeweilige Mandant von Schutt Waetke)

Genaue Bezeichnung der abgemahnten Rechtsverletzung

Hier findet sich regelmäßig eint Text, dass das Anbieten bzw. Anbieten lassen eines Werkes in einer Tauschbörse als „Tathandlung“ abgemahnt werde.

In der Abmahnung geltend gemachte Zahlungsansprüche

Hier beziffern Schutt Waetke die Zahlungsansprüche, die Summe (häufig Euro 732,50)

davon Schadensersatz fiktive Lizenzgebühren (meist Euro 500,00)

und Aufwendungsersatzansprüche (Ermittlungskosten 17.50 und Euro215,00 an Rechtsanwaltskosten).

Auf der Seite 2 werden Ihnen unter II. die genauen Daten des illegalen Downloads mitgeteilt:

  • IP Adresse
  • Datum und Uhrzeit
  • Dateiname des Uploads
  • Benutzerkennung
  • Datei-Hashwert
  • Provider
  • Client

Auf der Seite 3 wird Ihnen Schutt Waetke dargelegt, dass Sie in vollem Umfang für diese Rechtsverletzung verantwortlich seien, und das auch im Fall, dass die Rechtsverletzung von einer dritten Person begangen worden sein sollte, da Sie dann nach den Regeln der Störerhaftung sowie Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden können. Hierzu folgen mehrere Urteilszitate.

ABER: Dieser Auffassung von Schutt Waetke ist in der Form zu widersprechen. Ob und inwieweit ein Anschlussinhaber als Störer etwa für das Verhalten von Familienangehörigen oder Dritten haftet ist rechtlich stark umstritten und sollte im Einzelfall geprüft werden. Einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zur Störerhaftung finden Sie hier.

Schutt Waetke fordern sodann von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine Zahlung.

Es bestehe somit ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, ein Anspruch auf Auskunft und Vernichtung gegenüber Ihnen (I.7.). Schutt Waetke fordert Sie daher auf, die genannte Datei unverzüglich von Ihrem Rechner zu entfernen und die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer Frist datiert und unterschrieben an Schutt Waetke zurückzuschicken, um den Unterlassungsanspruch gerecht zu werden.

Hiervon müssen wir dringend abraten, da ansonsten keine Verteidigung des Falles mehr möglich ist. Die Verteidigungsaussichten sollten vielmehr eingehend im Beratungsgespräch geprüft werden. Im Zweifelsfall würden wir Ihnen dazu raten, den Unterlassungsanspruch aber aus taktischen Erwägungen heraus durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erfüllen.

Schutt Waetke gehen sodann auf die von Ihnen angeblich geschuldeten Anwaltskosten ein (S. 5 der Abmahnung).

Der Schadensersatzsanspruch orientiert sich an der gegenüber dem Urheber ersparten Lizenzgebühr, also dem Betrag, den Sie hätten zahlen müssen, sofern Ihnen das Recht zur Verwertung des Materials erteilt worden wäre. Schutt Waetke bieten Ihnen sodann zur zügigen gütlichen Erledigung der Angelegenheit eine pauschale Vergleichszahlung in Höhe von „nur“ 500, 00 Euro an, mit welcher, sofern fristgerecht gezahlt, sämtliche Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche abgegolten seien.

ABER: Mit einem Vergleichsbetrag zwischen Euro 700 und Euro 800,00 zur Abgeltung des Falles sind die Abmahnungen jedenfalls nicht günstig, insbesondere falls Sie gar keine Haftung treffen sollte.

IV. Was sollten Sie tun?

Zusammengefasst empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und im Zweifel lieber eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung bei Schutt Waetke einzureichen. Weiter sollte vor Annahme des von Schutt Waetke angebotenen Vergleichs im Beratungsgespräch die Risiken besprochen werden.

Ausführliche allgemeine Hinweise zum Thema finden Sie in unserer Rubrik

Beratung Filesharing

Gerade bei Schutt Waetke haben wir zudem in der Vergangenheit festgestellt, dass es zu Mehrfachabmahnungen gekommen ist, dass also Ihr Problem nicht durch die kommentarlose Zahlung und Unterzeichnung der Unterlassungserklärung gelöst wurde. Wurden also mehrere Filme über Ihren Anschluss getauscht, so kann es besonders teuer werden, wenn Sie nicht richtig reagieren. Denn der Abmahner Schutt Waetke tendiert dazu, die Filme, die er bei Ihnen gefunden hat, „scheibchenweise“ jeweils mit separaten Abmahnungen geltend zu machen, um damit jeweils erneute Abmahnkosten zu produzieren.

ABER: Dieser Strategie kann man mit einer eigenen Strategie zuvorkommen, indem man eine vorbeugende Unterlassungserklärung für die weiteren Abmahnungen abgibt.

Insbesondere empfiehlt es sich schnell zu agieren um den finanziellen Schaden zu minimieren. Gerne unterstützen wir Sie beratend in diesem Zusammenhang. Rufen Sie uns einfach an: 089 47 24 33 oder schreiben Sie uns: bernhard.knies@new-media-law.net

Ihr Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner in Fragen des Filesharings ist Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit einer jahrelangen praktischen und wissenschaftlichen Erfahrung im Bereich des Musikrechtes, beginnend seit seiner Dissertation über die „Rechte der Tonträgerhersteller in internationaler und rechtsvergleichender Sicht“ (Beck Verlag 1999) und seit 2003 zahlreichen Publikationen und Interviews zum Thema Filesharing.

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