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Verkauf einer „gebrauchten“ Musikdatei auf Ebay

Die rechtlich spannende Frage, ob man Musikdateien, die man legal im Netz erworben und bezogen hat, wieder weiter verkaufen kann, findet derzeit ihren ersten Test. Der US Amerikaner George Hotelling hat mit seinem Experiment, eine zuvor von ihm bei iTunes erworbene Musikdatei bei Ebay zu versteigern zunächst einmal Schiffbruch erlitten, nachdem Ebay die spektakuläre Auktion, bei der für das Musikstück teilweise bis zu € 2.500,00 geboten worden waren, erst einmal wieder gestoppt hat (vgl. Heise Newsticker vom 5.9.2003). Bei einer körperlichen CD wäre die Situation klar: Hier darf der Käufer das Vervielfältigungsstück legal weiterverkaufen, man spricht in diesem Zusammenhang vom Erschöpfungsgrundsatz. Ob dies auch im digitalen Kontext weiterhin so gelten soll, ob also der Erschöpfungsgrundsatz auch im digitalen Kontext gilt ist Gegenstand juristischer Untersuchungen, wie etwa meines Aufsatzes zur „Erschöpfung Online?“ (veröffentlicht in GRUR Int. 2002, 214 ff).

Da es sich bei dem Angebot von George Hotelling um einen reinen Datensatz handelt, dürfte das Ergebnis der urheberrechtlichen Betrachtung des Sachverhaltes eindeutig sein: Denn der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz, der einen Wiederverkauf des Privaten ermöglicht, gilt nicht im Bereich der öffentlichen Wiedergabe, unter die das Angebot von digitalen Musikstücken auf Ebay fallen dürfte. Spannender wird die rechtliche Situation dann, wenn Herr Hotelling ein bei iTunes erworbenen Track auf CD brennt und diese dann über Ebay versteigert, hier ist es zumindest fraglich, ob der Wiederverkauf zulässig wäre.

Dr. Bernhard Knies 05.09.2003


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