Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

Der Whistleblower und ehemaliger CIA-Mitarbeiter Edward Joseph Snowden, schrieb 2013 Geschichte und war von heute auf morgen in aller Munde. Snowden, der ab 2009 als externer IT- Mitarbeiter in einem NSA- Büro auf Hawaii tätig war und im Rahmen dieser Tätigkeit Zugang zu sämtlichen geheimen Daten und Dokumenten der NSA hatte, die eine weltweite Internetüberwachung durch der Öffentlichkeit unbekannte Programme zum Gegenstand hatten, flog im Jahr 2013 von Hawaii nach Honkong um diese geheimen Dokumente an die Presse zu übergeben und somit die Überwachungs- und Spionagepraktiken der amerikanischen und britischen Geheimdienste öffentlich zu machen. Snowden war schon bald zum meist gesuchtesten Mann der Welt geworden.

Oliver Stone, der dafür bekannt ist, sich in seinen Filmen geschichtlichen Ereignissen und Personen der Öffentlichkeit zu widmen, hat diese abenteuerliche Geschichte des Whistleblowers in verfilmt und versucht, die Ereignisse möglichst wahrheitsgetreu in seinem Politthriller darzustellen. Da amerikanische Studios das Drehbuch ablehnten, fand ein Großteil der Dreharbeiten in den Bavaria Filmstudios in München statt.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aktuell ausgerechnet Abmahnungen aufgrund eines Downloads des Filmes „Snowden“ verschickt, der ja die Spionage und Überwachung im Internet eigentlich kritisch beleuchten will.

Die von Waldorf Frommer beauftragte Spionage Firma Ipoque durchforstet nämlich mit einer speziellen Software illegale Tauschbörsen, wie insbesondere Torrents nach IP-Adressen, über die der Tausch des Snowden Films stattgefunden hat, und protokolliert sekundengenau das Geschehen. Man könnte meinen dies sei die Krönung der Internetspionage und Überwachung. Die Ermittlung von IP-Adressen in Filesharingverfahren durch die Ipoque ist aber nach unseren Erkenntnissen leider sehr zuverlässig. Auch die Beauskunftung der IP Adressen bei Ihrem Provider ist nach § 101 Abs. 9 UrhG leider nicht zu beanstanden.

Solange das rechtlich zulässig ist, werden Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer auch keine Ruhe geben und auf Auslieferung der Filesharer, wie die USA auf die Auslieferung von Ed Snowden, bestehen.

Waldorf Frommer fordern € 700,00 Schadensersatz für den Filmhersteller, und € 215,00 für die eigenen Anwaltskosten, zusammen die stolze Summe von € 915,00.  Dabei lassen sie sich leider auch vom Gesetzgeber nicht aufhalten, der mit seinem Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung dem bunten Abmahntreiben ja eigentlich einen Riegel vorschieben wollte, was wohl wieder einmal nicht geglückt ist. Vielleicht hilft es Ihnen aber ja, wenn Sie es nicht selber waren, der den Film in der Tauschböse geladen und verbreiten haben. Informieren Sie sich doch einfach einmal über die Waldorf Frommer Abmahnung in unseren ausführlichen Webinformationen oder rufen Sie uns doch einfach an. Wir bieten Ihnen dazu eine kostenlose telefonische Erstberatung (089 47 2433) an.


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