Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat nach dem Wegfall des fliegenden Gerichtsstandes eine erste auswärtige Bilanz der Klagen wegen Filesharings  gegen Endverbraucher veröffentlicht.

Unter dem anspruchsvollen Titel „Nach dem Wegfall des „Fliegenden Gerichtsstands“  – Rechteinhaber klagen bundesweit: Mit Erfolg!“ bewirbt die Münchner Kanzlei ihre auswärtige Klagewelle und rät den abgemahnten Endverbrauchern statt teuere Klagen zu riskieren doch lieber gleich zu bezahlen. Wirft man einen genaueren Blick auf die veröffentlichten Entscheidungen stellt man aber schnell fest, dass es sich statt der vergangenen stürmischen Klagewelle am Amtsgericht München eher um ein noch eher stilles Rinnsal handelt. Zwar verzeichnet die Liste der Entscheidungen zum 09.05.2015 insgesamt 211 Klageverfahren, darunter alleine 28 in Leipzig, 19 in München, 12 in Köln, 9 in Koblenz, 10 in Düsseldorf und 8 in Berlin.

Doch fällt auf, dass an den kleineren weit entfernten Gerichten bisher eher wenig los ist: Darunter ein Fall in Kempten, zwei in Kiel, einer in Bremerhaven, einer in Vahingen, einer in Sigmaringen, einer in Wangen i. Allgäu. Die Fahrten in die schöne deutsche Provinz sind eben auch für Waldorf mühsam und wohl nur von nebensächlichem touristischem Interesse. Auch finanziell dürften die Verfahren für Waldorf eher wenig lukrativ sein. Zwar weist das Büro zutreffend darauf hin, dass hohe „Flug- und Übernachtungskosten schnell die ursprüngliche Klageforderung (meist um die 900 Euro) übertreffen.“ Doch dürften die von Waldorf stets sorgfältig geführten Klagen für das Büro kaum rentabel sein, denn die Arbeit für umfangreiche Schriftsätze und vor allem die Abwesenheit der sachbearbeitenden Anwälte, die für einen auswärtigen Termin meist einen Arbeitstag einplanen müssen, binden Ressourcen, die durch die gesetzlichen Gebühren, die vom Gegner eingetrieben werden können, kaum gedeckt sein dürften. So fallen bei einem Streitwert von € 1.000,00 gerade einmal schmale RVG Gebühren von € 261,80 (ohne erstattungsfähige Reisekosten) bei einem siegreichen Verfahren an. Und häufig droht ja auch noch eine Beweisaufnahme, wenn etwa die lieben Familienangehörigen zum Download befragt werden müssen.

Für Waldorf Frommer war der Münchner Gerichtsstand ideal, der seit dem Wegfall des Fliegenden Gerichtsstands Geschichte ist. Hier konnten massenhaft und einfach Klagen eingereicht werden. Statt Waldorfs Anwälten mussten die Beklagten reisen. Waldorfs Anwälte konnten pro Tag zahllose Verfahren parallel verhandeln. Spötter sprachen vom Beklagtentourismus nach München. Heute führt Waldorfs Truppe ein „Klägertourismus“ quer durch die Republik. Hat man aber etwa am Amtsgericht Bremerhaven (einfache Strecke von München 806 km) nur ein Verfahren (die Sache 52 C 0252/15 endete mit einem Vergleich, der 750 Euro brachte) so ist ein Anwalt schnell mal einen Tag beschäftigt.

Die Zahl von 211 Verfahren dürfte also weit unter den Zahlen liegen, die Waldorf noch vor dem Amtsgericht München produzieren konnte. Die Klagen dienen auch heute wohl eher dazu, die aussergerichtliche Vergleichsbereitschaft zu fördern. Doch der entscheidende Massstab für die Effizienz einer Abmahnkanzlei ist immer noch die Frage, in wieviel Prozent der Abmahnungen, auf die nicht bezahlt wurde, vor Ablauf der dreijährigen Verjährung auch tatsächlich Klagen eingereicht wurden. Waldorf dürfte hier zu Zeiten des Fliegenden Münchner Gerichtsstandes gute Werte erreicht haben, von denen er aber heute weit entfernt sein wird. Diese Zahlen wären wirklich von allgemeinem Interesse. Leider veröffentlicht Waldorf weder die Anzahl der jährlich verschickten Abmahnungen, so dass die Schätzungen von 30.000 bis 100.000 Abmahnungen jährlich reichen. Und vor allem werden keine Statistiken veröffentlicht, wieviele Prozent von Waldorfs Abgemahnten zu den „Sofortzahlern“ zählen, also sein „Lieblingsklientel“ bilden, welchen Erfolg die „Bettelbriefe“ haben und vor allem welcher Prozentsatz der hartnäckigen Nichtzahler auch tatsächlich verklagt wird. Mit bisher 211 Klagen dürfte diese Zahl aber jedenfalls bislang nicht sonderlich hoch sein. Auf die weiteren Entwicklungen dürfen wir gespannt sein.


Diesen Artikel teilen: