Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

I. Terminsvertretungen bei Waldorf Frommer Klagen beim AG München

Sie suchen einen Terminsvertreter für eine Waldorf Frommer Klage am Amtsgericht München?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Bernhard Knies steht Ihnen gerne kollegial zur Seite. Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen mit den Abmahnungen aus der Kanzlei Waldorf Frommer in München und haben auch schon dutzende Verfahren vor dem Amtsgericht München begleitet. Rufen Sie einfach an: 089 472433 oder schicken Sie uns Ihren Terminswunsch per Email: bernhard.knies@new-media-law.net.

Wir bieten Ihnen die Wahrnehmung von Gerichtsterminen am Amtsgericht München als Terminsvertreter regelmäßig bei Gebührenteilung gerne an, sofern zeitlich möglich. Waldorf Frommer klagen derzeit in zahllosen Fällen vor dem AG München.

II. Hinweise zu sinnvollen Klageerwiderungen:

Vielen auswärtigen Kollegen ist (verständlicherweise) die Rechtsprechung des Amtsgerichts München zu den Filesharing Klagen unbekannt. Deshalb dürfen wir Ihnen hier schon einmal einige Hinweise geben:

a) Bestreiten der richtigen IP Adressermittlung: Häufig wird die Richtigkeit der IP Adressermittlung bestritten. Hierüber sollte im Einzelfall nachgedacht werden. Sie sollten allerdings berücksichtigen, dass das AG München sehr hohe Sachverständigenkosten (bis zu Euro 6.000,00) veranschlagt, wenn es tatsächlich zur Beweisaufnahme kommt. Zudem gibt es erste Gutachten, die der Ipoque tragfähige Gutachten bescheinigen.

b) Sekundäre Beweislast: Das wichtigste Verteidigungselement ist eine sehr präzise Darstellung der Geschehensabläufe im Hause des Abgemahnten. Das Amtsgericht München fordert in ständiger Rechtsprechung regelmäßig die Darstellung eines alternativen Geschehensablaufes und stellt damit die Beklagten vor wesentlich höhere Hürden als etwa das OLG Köln (OLG Köln vom 16.5.2012, 6 U 239/11 ? MIR 2012, Dok. 022). Nach dem OLG Köln trifft den Anschlussinhaber keine Pflicht, durch eigene Nachforschungen aufzuklären, wer der Täter einer Rechtsverletzung war. Anderes gilt (bislang) beim Amtsgericht München. Erfolgreich verteidigen kann man sich hier regelmäßig nur, wenn der Beklagte tatsächlich einen alternativen Geschehensablauf dokumentiert. Hierzu wird regelmäßig gehören, dass der Täter vom Anschlussinhaber benannt wird.

c) Deckelung der Abmahnkosten, § 97a Abs. 2 UrhG: Auch in Punkto Deckelung der Abmahnkosten zeigt sich das Amtsgericht seit langem abmahnerfreudlich: Die Anwendung der Deckelung der Abmahnkosten lehnt das Amtsgericht München in ständiger Rechtsprechung ab. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist auch noch kein Verfahren hierzu beim BGH anhängig.

d) Rechtsverletzungen durch Kinder: Die Rechtsprechung des BGH für Haftung von Eltern für ihre Kinder (BGH I ZR 74/12 „Morpheus„) wird aber natürlich auch beim Amtsgericht München angewendet, hier hat nach BGH Morpheus ein Umdenken stattgefunden.

III. Urteile zu Waldorf Frommer:

Die Rechtsprechung des Amtsgericht München:

Waldorf Frommer haben inzwischen bewiesen, dass sie in der Lage sind, die Zahlungsansprüche, die sie geltend machen, auch vor Gericht einzuklagen. Die Kanzlei stellt damit neben dem Hamburger Abmahner Rasch eher eine Ausnahme dar. Waldorf hat eine beispielslose Klagewelle vor dem Amtsgericht München begonnen. Das Amtsgericht München hat bislang eine leider eher abmahnerfreundliche Haltung eingenommen. Ein durch unsere Kanzlei erstrittenes Urteil vom 15.2.2012, in dem eine Klage Waldorfs gegen einen Vermieter (zur Haftung für seinen Mieter) abgewiesen wurde, bildet hier eher die Ausnahme. Mehr >

© Dr. Bernhard Knies 2013


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