Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

Sawari Abmahnung für John Thompson, Berlin Media Art E.K., VPS Film-Entertainment, G & G Media Foto-Film GmbH.

Die Kanzlei des Rechtsanwaltes Yussof Sawari aus Hamburg versendet aktuell Abmahnungen wegen illegalen Filesharing von Pornofilmen in Torrents an private Internetanschlußinhaber.

Neben der bei Abmahnungen üblichen Unterlassungserklärung will die Kanzlei Sarawari vom Abgemahnten zudem noch eine Zahlung von meist € 650,00 für Schadensersatz für den vertretenen Rechteinhaber und anteilige Abmahnkosten.

Wie sollte man auf die Abmahnung von Sawari reagieren?

Die Grundregel, dass die vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden sollte, dürfte heute hinlänglich bekannt sein, weil die vorbehaltslose Unterzeichung nach Auffassung vieler Gerichte ein Schuldeingeständnis darstellen würde. Lesen Sie dazu doch auch unsere Ausführungen zur modifizierten Unterlassungserklärung.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat zur Verteidigung von Filesharing Fällen inzwischen eine vielschichtige Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast entwickelt. Wichtig für die erste Reaktion auf eine Abmahnung ist es danach insbesondere, den Versuch zu unternehmen, aufzuklären, wer für die Rechtsverletzung verantwortlich war. Das gilt natürlich nur dann, wenn man es nicht selber gewesen ist. Denn in einem denkbaren Filesharing Prozess vor Gericht muss der Beklagte vortragen, welche Anstrengungen er unternommen hat aufzuklären, wer für den Download verantwortlich war. Eine Antwort auf die Abmahnung sollte aber sorgfältig geprüft werden, aus heutiger Sicht kann er oft Sinn machen, in einer solchen Antwort auch schon auf Details bei der Nutzung des eigenen Netzes einzugehen.

In Fällen, in denen nach Ihren Feststellungen klar andere zugriffsberechtigte Nutzer des häuslichen W-LANs für den Download verantwortlich zeichnen, sollte bei der Antwort auf die Abmahnung von Sawari deshalb in Erwägung gezogen werden schon aussergerichtlich mitzuteilen, wie sich die Situation bei der Nutzung des Internetzugangs konkret darstellte. Zwar gilt die von den Gerichten entwickelte sekundäre Darlegungslast nach bislang herrschender Meinung nur im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen. Doch kann es für von Sawari abgemahnte Verbraucher zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sinnvoll sein, auch schon außergerichtlich in einer Antwort auf die Abmahnung inhaltlich zu reagieren. Warum das so ist, dazu haben wir einen eigenen Beitrag veröffentlicht, wie man aus der Sicht des Jahres 2017 auf eine Abmahnung wegen Filesharings reagieren sollte.

Auch bei einer Abmahnung der Kanzlei von Jussof Sawari sollte also insbesondere auf eine professionelle erste Antwort auf die Abmahnung besonderes geachtet werden, denn Fehler in dieser ersten Antwort können erfahrungsgemäß später kaum mehr korrigiert werden.

Wer ist Rechtsanwalt Jussof Sawari?

Rechtsanwalt Yussof Sawari hat sich mit der Abmahnung des illegalen Tauschs von Pornofilmen auf das ehemalige Geschäftsfeld der Hamburger Anwälte Schulenberg und Schenk spezialisiert und dieses in Teilen übernommen. Schulenberg und Schenk hatten vor geraumer Zeit mitgeteilt, sich aus dem Abmahngeschäft zurückziehen zu wollen. Rechtsanwalt Sawari war selber lange bei Schulenberg und Schenk tätig und ist dort wohl auch immer noch als freier Mitarbeiter mit der Aufarbeitung von Altfällen betraut. Hier finden Sie seine Homepage. In diesem Zusammenhang hat Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies jahrelang mit ihm zu alten Fällen kollegial verhandelt. Im Gegensatz zu vielen anderen Kollegen der Abmahnbranche darf zum Kollegen Sawari festgehalten werden, dass er stets maßvolle Angebote zur gütlichen Regelung von Fällen unterbreitet hat. Die Spielräume, die der BGH zur Höhe des Schadensersatzes in den Entscheidungen Tauschbörse I-III eröffnet hat (bis zu 2.5000,00 € beim Tausch eines Musikalbums) wurden eben gerade nicht ausschöpft.

Eine Besonderheit bei der Kanzlei Jussof Sawari im Vergleich zu anderen Abmahnkanzleien ist insbesondere die Tatsache, dass Sawari nach hiesigen Erfahrungswerten schnell klagt.  In Fällen, in denen abgemahnten Verbraucher nicht auf die Abmahnung reagieren und die geforderte Abmahnsumme nicht bezahlen, werden von ihm relativ zügig Mahnbescheide und gerichtliche Klagen vorgetragen.

Bei der Beratung einer Sawari Abmahnung sollte also insbesondere auf diesen Gesichtspunkt geachtet werden. Kann man also nicht nachweisen, dass dritte Personen für die illegale Verbreitung des jeweiligen Films im Torrent verantwortlich waren, so sollte eine gütliche Einigung in Betracht gezogen werden. Meist gibt können wir hier für Sie Verhandlungserfolge erzielen.

Falls auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Sawari erhalten haben, dann rufen Sie uns doch einfach an oder senden Sie uns vorab per Email die Abmahnung. Wir bieten dazu eine kostenlose telefonische Erstberatung an.


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