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München, 06.08.2012

Das Landgericht München I hat sich in einem Berufungsurteil in einem durch unsere Kanzlei gegen Waldorf vertretenen Anschlussinhaber zu der umstrittenen Störerhaftung für illegale Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von erwachsenen Familienmitgliedern geäußert.

Das Institut der Störerhaftung ist eines der umstrittensten Themen im Bereich der deutschen Filesharing Rechtsprechung. Wird sie bei Urheberrechtsverletzungen von Kindern von den Gerichten noch häufig bejaht, so ist sie bei Taten von Erwachsenen, die Zugriff auf einen Rechner eines Anschlussinhabers hatten erst recht umstritten.

Viele Gerichte haben bisher dazu die Meinung vertreten, dass Ermahnungen der Familienangehörigen ausreichen sollten.

Das Landgericht hatte in seinem Urteil allerdings über einen Sonderfall zu entscheiden: Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der Anschlussinhaber, ein Grafiker aus Aachen, aus der Vergangenheit wusste, dass seine volljährige Schwester in der Vergangenheit schon Urheberrechtsverstöße durch illegales Filesharing in der Kazaa Tauschbörse begangen hatte. Beim Besuch seiner Schwester hatte der Grafiker es bei mündlichen Ermahnungen seiner Schwester belassen, keine Verstöße über seinen Anschluss zu begehen. Daran hatte sich die „internetsüchtige“ Schwester nicht gehalten. Eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München war die Folge.

Das Landgericht München war hier der Auffassung, dass in dieser Situation bloße Ermahnungen nicht ausgereicht hätten um der gefürchteten Störerhaftung zu entgehen. Insbesondere hätte der Rechner der Schwester nicht über Administratorenrechte verfügen dürfen.

Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber die Kosten der Abmahnung zu tragen hatte, allerdings keinen Schadensersatz.

Das Landgericht hat die Revision nicht zugelassen, da es dem Fall ?keine grundsätzliche Bedeutung? zumisst. Das Gericht sieht den Fall also auch selber eher als Einzefallentscheidung.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Ein Kommentar zum Urteil wurde zwischenzeitlich auf Heise.de veröffentlicht. Mehr >


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