Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung unter 089 472 433

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte im Auftrag von Koch Media wegen Filesharings bekommen? Alle News zur Abmahnwelle 2019:

Aktuell verschicken rka für Koch Media wegen des Tauschs des Compuetrspiels „Dying Light“ und „Kingsdoms Come Deliverance“ verstärkt Abmahnungen. Der Tatzeitpunkt, den rka mit seinem Dienstleister dokumentiert hat, liegt bei den aktuellen Abmahnungen meist im Jahr 2018. Das erschwert es vielen Abgemahnten natürlich besonders gut ein Jahr später noch herauszufinden, wer für den Vorfall in der Tauschbörse verantwortlich gewesen sein könnte. Die Höhe der geltend gemachten Forderung liegt aktuell bei regelmäßig € 1.500,00, die ein Vergleichsangebot darstellen. Dabei werden Anwaltskosten geltend gemacht in Höhe von € 984,60 (bei einem Gegenstandswert von € 20.000,00) und Schadensersatz in Höhe von denkbar € 4.000,00.

Der „angedrohte“ Schadensersatz dürfte mit € 4.000,00 viel zu hoch sein. In einem aktuellen Musterverfahren, das wir gegen die Kanzlei rka am OLG München führen, tendiert das Gericht eher dazu, den Schadensersatz beim Tausch eines Spiels bei etwa € 1.000,00 anzusiedeln. Schadensersatz muss aber auch normalerweise nicht der Anschlussinhaber zahlen, sondern nur derjenige der tatsächlich für den Vorfall verantwortlich war. Und vor allem sind die von rka geltend gemachten Anwaltskosten mit € 984,60 viel zu hoch, denn der Gesetzgeber hat ja die in § 97a Abs. 3 UrhG die Deckelung der Abmahnkosten eingeführt. Auch hier hat das OLG München klar geäußert, dass diese auch bei rka Abmahnungen anwendbar ist, so dass die Forderung bei (berechtigten) Abmahnungen nur bei € 125,00 liegen. Auch hier muss aber nur der „Täter“ zahlen, nicht der Anschlußinhaber.

Schauen Sie sich doch einfach auch unser Video zur aktuellen rka Abmahnwelle an:

 

I. Die Nachforschungspflicht bei der rka Abmahnung

Der Gesetzgeber hat im Juli 2017 die Störerhaftung abgeschafft. Welche Auswirkungen das auf die Nachforschungspflicht hat, die der Bundesgerichtshof in vielen Urteilen zum Filesharing begründet hat, ist noch völlig unklar. Dennoch sollte man aber als Betroffener, der eine Abmahnung erhält, als erstes einmal versuchen, herauszufinden, wer für den Verstoß verantwortlich gewesen sein könnte – auch wenn der vorgeworfene Zeitpunkt – wie bei den aktuellen Abmahnungen schon weit zurück liegt. Immer unterstellt, dass man es nicht selber war, sollte man also seine Familienangehörigen befragen und die Personen, denen man befugten Zugriff auf das eigene Internet gegeben hat. Oft sind es ja minderjährige Kinder, die das Spiel gegen die Weisungen ihrer Eltern geladen haben.

II. rka Verteidigungstaktik

rka gehört zu den aggressiveren Abmahnkanzleien. Das Büro klagt oft, wenn die geltend gemachten Forderungen nicht bezahlt worden sind. Es kommt gerade bei rka auch immer wieder vor, dass die Kanzlei den Unterlassungsanspruch einklagt, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Auch rka hat allerdings bei aktuellen Fällen (also seitdem der Gesetzgeber 2017 die Störerhaftung abgeschafft hat), noch keine Klagen eingereicht. Ebenso wie andere Kanzleien wie Waldorf will man wohl jedenfalls im Moment noch keine Musterklagen zum neuen Recht. Bei rka gilt aber dennoch, man sollte sehr individuell verteidigen. Individuelle Verteidigungslagen frühzeitig vortragen und nicht mit Muster-Antwortschreiben argumentieren. Es sollte auch sehr genau überlegt werden ob und wenn ja wer eine Unterlassungserklärung und in welcher form abgibt. Sonst drohen gerade bei rka sehr teure Rechtsstreite.

III. Inhalt der rka Abmahnung:

In der Abmahnung werden Sie aufgefordert, eine in der Anlage bereits beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, und ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von meist Euro 1.500,00 zu bezahlen.

.rka Rechtsanwälte informiert Sie darüber, dass deren Mandantin Koch Media ihre Rechte als Spielehersteller  durch einen über Ihren Anschluss begangenen Download verletzt sieht und deshalb ein Auskunftsverfahren beim zuständigen Landgericht durchgeführt hat und hierbei Ihr Anschluss beauskunftet wurde.

Auf der Seite der Abmahnung können Sie die genauen Daten lesen

Datei (das Spiel in der Torrent Version)

Hashwert

P2P Client (die verwendete Torrent Softwrae)

IP-Adresse

Tatzeit (die exakte Zeit)

Gestattungsverfahren (also die Auskunft beim jeweiligen Landgericht mit Aktenzeichen)

rka schreibt dann relativ viel zu aktuellen Gerichtsentscheidungen, aber natürlich nichts zur neuen Rechtslage und den denkbaren Auswirkungen der Abschaffung der Störerhaftung.

Des Weiteren erklärt Ihnen .rka, dass Sie aufgrund der festgestellten Rechtsverletzung auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft haften und zur Löschung der Datei verpflichtet sind.

.rka fordert Sie auf, innerhalb einer kurz gesetzten Frist, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben an ihn zurück zu senden.

ABER: Hiervon müssen wir dringend abraten, da ansonsten keine Verteidigung des Falles mehr möglich ist. Die Verteidigungsaussichten sollten vielmehr eingehend im Beratungsgespräch geprüft werden. Im Zweifelsfall würden wir Ihnen dazu raten, den Unterlassungsanspruch aber aus taktischen Erwägungen heraus durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erfüllen.

.rka teilt mit, dass die Mandantin bereit ist, sofern Sie die Erklärung fristgerecht abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 1.500,00 innerhalb der angegebenen Frist auf das Konto der .rka Anwälte überweisen, von der weiteren Verfolgung der Angelegenheit abzusehen.

Von der pauschalen Bezahlung dieses Betrages würden wir Ihnen zunächst abraten.

IV. Was sollten Sie also tun gegen die rka Abmahnung?

Zusammengefasst empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und im Zweifel lieber eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung bei .rka Rechtsanwälte einzureichen. Weiter sollte vor Annahme des von .rka Rechtsanwälte angebotenen Vergleichs im Beratungsgespräch die Risiken besprochen werden. Insbesondere empfiehlt es sich schnell zu agieren um den finanziellen Schaden zu minimieren. Gerne unterstützen wir Sie beratend in diesem Zusammenhang.

Rufen Sie uns einfach an: 089 47 24 33 oder schreiben Sie uns: bernhard.knies@new-media-law.net

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